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Ärztekammerwahl 2022

Am 1. April 2022 findet die Wahl in die Ärztekammer für Kärnten statt. 

KÄRNTEN – Alle Ärztinnen und Ärzte in Kärnten, die zum Wahlstichtag ordentliche Kammermitglieder der Ärztekammer für Kärnten waren, sind dazu aufgerufen, an der Ärztekammerwahl 2022 teilzunehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung stellt eine adäquate Interessensvertretung auch in Zukunft sicher. 

Alle Informationen zur Wahl auf einen Blick:

>> Kundmachung Wahlvorschläge
Kundmachung Wahlkommission
Wahlausschreibung für die Wahl der Vollversammlung der Ärztekammer für Kärnten 2022 und Bekanntmachung über die Auflegung der Wählerlisten
Unterstützungserklärungs-Formular für den Wahlvorschlag
Zustimmungserklärung

Ärzteliste & Wahlberechtigung

Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind alle Ärztinnen und Ärzte in Kärnten, die am Tag der Wahlausschreibung (13.1.2022) in die Ärzteliste als Kammerangehörige der Ärztekammer für Kärnten eingetragen sind.

Wählerliste

Die Wählerliste (elektronisch und in Papierform) ist das nach Wahlkörpern gegliederte Verzeichnis der wahlberechtigten Personen. 

Auflegung der Wählerlisten und Einspruchsverfahren

Die Wählerlisten (§ 26 Ärztekammer-Wahlordnung 2006) können vom 20.1.2022 bis 3.2.2022 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.00 bis 16.00, Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr) in der Ärztekammer für Kärnten, St. Veiter Straße 34, 2. Stock, 9020 Klagenfurt (Tel.: 0463/5856-0) eingesehen werden.

Unterstützungserklärung & Zustimmungserklärung

Hier können Sie das Formular für Ihre Unterstützungserklärung herunterladen.

Hier können Sie das Formular für Ihre Zustimmungserklärung herunterladen.

 

Rechtsgrundlagen

Ärztekammer-Wahlordnung 2006

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztekammer-Wahlordnung 2006, in der geltenden Fassung

Ärztegesetz

Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztegesetz 1998, in der geltenden Fassung

 

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