Ärzteausweis
Zu Beginn der ärztlichen Tätigkeit erhält jeder Arzt/jede Ärztin einen Ärzteausweis mit der ÖÄK-Arztnummer. Dieser wird von der zuständigen Landesärztekammer beantragt und an den Arzt/die Ärztin eingeschrieben übermittelt.
Benötigt wird lediglich ein Passfoto sowie das unterschriebene Datenblatt Ärzteausweis.
Verlust/Diebstahl des Ärzteausweises
Bei Verlust des Ärzteausweises ist eine Verlustmeldung beim Fundamt (www.fundamt.gv.at) einzureichen und eine Kopie an die Ärztekammer zu übermitteln.
Bei Diebstahl des Ärzteausweises ist eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei notwendig (bitte darauf achten, dass der Ärzteausweis als gestohlenes Objekt in der Anzeige angeführt ist). Eine Kopie der Diebstahlsanzeige an die Ärztekammer schicken.
In beiden Fällen wird ein neuer Ärzteausweis beantragt.
Beschädigung des Ärzteausweises
Sollte der Ärzteausweis beschädigt sein, so kann ebenfalls ein neuer Ausweis beantragt werden. Dieser wird dann gegen den alten (beschädigten Ausweis) ausgetauscht.
Ärzteausweis für außerordentliche Kammermitglieder
Sofern Sie Ihre ärztliche Tätigkeit einstellen und als außerordentliches Kammermitglied eingetragen werden möchten, können Sie auch einen Ausweis für außerordentliche Kammermitglieder beantragen. Dazu benötigen wir nur 1 Passbild.