Wohnsitzarzt

 

Wohnsitzärzte sind zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzte, die weder in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, noch eine eigene Ordination betreiben (z. B. Praxisvertreter, Betriebsärzte auf Honorarbasis etc.). Solche Ärzte haben der Ärztekammer den Wohnsitz, sollte ein solcher im Bundesgebiet nicht gegeben sein, den Ort dieser Tätigkeiten, unverzüglich bekannt zu geben.

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Alle wichtigen Informationen zur wohnsitzärztlichen Tätigkeit finden Sie hier:

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Hier finden Sie das Formular für die Eintragung als Wohnsitzarzt:

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