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Basisausbildung

Am Beginn der Ärzteausbildung steht seit der neuen Ausbildungsordnung im Juni 2015 die Basisausbildung. Sie dauert 9 Monate und ist verpflichtend, unabhängig davon, in welche medizinische Richtung man sich entwickeln möchte.

Die Basisausbildung bietet einen Einblick sowohl in internistische als auch in chirurgische Fächer und macht die Jungärztinnen und Jungärzte mit den gängigsten Krankheitsbildern sowie dem klinischen Alltag inklusive Wochenend-, Nacht- oder Feiertagsdienst vertraut.

Die zu erlernenden Fertigkeiten lauten wie folgt (laut § 6 ÄAO):

  • Gesprächsführung und Durchführung klinischer Untersuchungen,
  • Diagnostik und Erstellung eines Behandlungsplans mit Unterstützung der/des Ausbildungsverantwortlichen,
  • Üben von Notfallsituationen, vor allem von akut lebensbedrohlichen Zuständen.

Die genannten Inhalte sollen nach 9 Monaten gut beherrscht werden. Im sogenannten „Rasterzeugnis“ der Österreichischen Ärztekammer werden die vorgeschriebenen Lerninhalte aufgelistet. Im Logbuch sind sie festzuhalten und zu unterzeichnen.

Welche Abteilungen in der Basisausbildung durchlaufen werden müssen, ist gesetzlich nicht festgelegt. Es müssen jedoch sowohl chirurgische als auch konservative Inhalte erlernt werden. Die Gestaltung ist häuserspezifisch sehr variabel und so können zwischen 2 und 5 Abteilungen durchlaufen werden. Zumindest eine Rotation ist verpflichtend.

Ausbildungsplan

Die Arbeitgeberin/Der Arbeitgeber muss der/dem Auszubildenden einen Ausbildungsplan vorlegen, in dem die Struktur der Ausbildung für die nächsten 9 Monate ersichtlich ist. Damit wird spontanes „Herumschieben“ der Auszubildenden verhindert.

Wichtig: Die meisten Krankenhäuser bieten den Jungmedizinerinnen und Jungmedizinern vorerst eine Stelle für die Dauer der 9-monatigen Basisausbildung an. Eine weiterführende Ausbildung und Anstellung wird erst im Verlauf dieser Ausbildung mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbart, bzw. die Jungmedizinerinnen und Jungmediziner sollten sich bereits während der Basisausbildung um eine solche Zusage bemühen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren FAQs oder der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015. (https://www.aerztekammer.at/aeao-2015)