Basisausbildung

Jede Ausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) beginnt zwingend mit der 9-monatigen Basisausbildung (ab 1.8.2026 6 Monate - Detailsund bietet einen Einblick in konservative und chirurgische Fachgebiete (Ausnahme ist das Sonderfach Anatomie).

Die Basisausbildung soll die Ärzt:innen dazu befähigen, Patient:innen von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und in Notsituationen fachgerecht handeln zu können. Die Ärzt:innen sollen am Ende ihrer Basisausbildung zudem in der Lage sein, die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und zu behandeln.

Welche Abteilungen in der Basisausbildung durchlaufen werden müssen, ist gesetzlich nicht festgelegt. Es müssen jedoch sowohl chirurgische als auch konservative Inhalte erlernt werden. Zumindest eine Rotation ist verpflichtend.

Ausbildungsplan

Der Dienstgeber muss der/dem Auszubildenden einen Ausbildungsplan vorlegen, in dem die Struktur der Ausbildung für die Basisausbildung ersichtlich ist. Damit wird spontanes „Herumschieben“ der Auszubildenden verhindert.