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Ausbildungsstätten

In Österreich werden - anders als z.B. in Deutschland - die Abteilungen von Krankenanstalten, Universitätskliniken und Universitätsinstitute als Ausbildungsstätten  anerkannt. Lehr(gruppen)praxen sowie Lehrambulatorien zählen ebenfalls zu den Ausbildungsstätten. Der jeweilige Abteilungsleiter/Klinik- bzw. Institutsvorstand erhält keine gesonderte Ausbildungsberechtigung.

Sämtliche Ausbildungsstätten werden im Ausbildungsstättenverzeichnis erfasst.

Aufgrund der Regelungen in der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2015 ist es erforderlich, eine gesonderte Ausbildungsberechtigung zu erteilen. Dies gilt sowohl für die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin als auch zum Facharzt/zur Fachärztin und umfasst alle Ausbildungseinrichtungen. 

Bestehende Ausbildungsberechtigungen nach der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2006 bleiben unbeschränkt aufrecht und ermöglichen somit den Abschluss der Ausbildung nach dem bisherigen System.

>> PDF Ausbildungsstätten in Kärnten
>> Link zum Ausbildungsstättenverzeichnis der ÖÄK

Anerkennung von Ausbildungsstätten:

Anträge zur Anerkennung von Ausbildungsstellen sind vom Rechtsträger der jeweiligen Krankenanstalt an das Amt der Kärntner Landesregierung zu stellen.

Kontakt: 
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege
Unterabteilung Gesundheit, Recht und zentraler juristischer Dienst
Sachgebiet Krankenanstalten und Sanitätsrecht
Mießtalerstraße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Ansprechpartner: Mag.a Andrea Graimann
Tel.: +43 (0) 50536 - 15026, Fax: +43 (0) 50536 - 15000
E-Mail: , Web: www.ktn.gv.at

Die Antragsformulare zur Anerkennung von ärztlichen Ausbildungsstellen sind auf der Homepage des Landes Kärnten erhältlich:

>> Link zu den Formularen zur Anerkennung von Ausbildungsstellen