Informationen für unsere Mitglieder
Eltern-Kind-Pass ab 1. Oktober 2026
30.09.2026Die mit 1.10.2026 vorgesehene, österreichweit flächendeckende Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) wurde auf 1.10.2027 verschoben.
Der EKP-Gesamtvertrag (neue Leistungen) tritt aber unabhängig von der Digitalisierung mit 1. Oktober 2026 in Kraft:
- Rundschreiben des BMASGPK: Informationen zum neuen und erweiterten Untersuchungsprogramm ab 1.10.2026
-> Beilagen: 1) Papierheft EKP - 2) Zusatzheft EKP - RS BKNÄ: Informationen zum EKP-Untersuchungsprogramm & EKP-GV – Neuerungen ab dem 01.10.2026 & weitere Informationen
-> Beilagen: 1) EKP-GV - 2) Sideletter zum GV - 3) Anlage A) - 4) Anlage B) - Information des BMASGPK: Eltern-Kind-Pass Untersuchungsprogramm ab 1.10.2026
- Broschüre des BMASGPK: Neues Untersuchungsprogramm ab 1.10.2026
- Kontaktstellen in den Bundesländern
- Vertragspartnerinformation ÖGK: Neuerungen und Tarifliste ab 1.10.2026
- Tarifliste BVAEB und SVS (Stand 29.9.2026)
- ÄKK: INFO KOMPAKT - Was ist neu? Orientierung für Ärzt:innen und Ordinationsteam
Ausbildungsevaluierung 2026
28.09.2026Die Ergebnisse der Ausbildungsevaluierung 2026 sind ab sofort online abrufbar:
Mit Sorge kommentieren der Präsident der Kärntner Ärztekammer Dr. Markus Opriessnig und der Sprecher der Kärntner Spitalsärztinnen und Spitalsärzte Vizepräsident Dr. Maximilian Miksch die aktuelle Entwicklung im Department für Interventionelle Radiologie.
Offener Brief an die Mitglieder der Kärntner Landesregierung vom 5.8.2026
Mit der am 7.7.2026 im Nationalrat beschlossenen aktuellsten Ärztegesetz-Novelle wird die Mindestausbildungsdauer der Basisausbildung von 9 auf 6 Monate - unter Beibehaltung der bestehenden Ausbildungsinhalte in chirurgischen und konservativen Fächern – verkürzt.
In der Anlage finden Sie einen aktuellen Newsletter mit Informationen zu wesentlichen Entwicklungen im Bereich e-Health in Ordinationen. Folgende Themen werden darin behandelt:
- WAH-online - elektronische Übermittlung der Wahlarzthonorarnoten
- gesetzliche Verpflichtungen für Wahlärzt:innen seit 1.1.2026
- Diagnose- und Leistungscodierung ab 1.7.2026
- Möglichkeiten zur Nutzung des e-Card-Systems für Wahlärzt:innen
- IT-Sicherheitssystem
- e-Berechtigung, "digitale" e-Card und Verlängerung des ELGA-Zugriffs durch Patient:innen
- Verfügbarkeit von Medikamenten in der "ApoApp"
Informationen zum Erwerb der Bezeichnung ab 1.1.2025
Mit 1.1.2025 sind die Übergangsbestimmungen im Ärztegesetz zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin (§ 262 ÄrzteG 1998) in Kraft getreten.
ÖÄK-RS 33/2025 Ergänzung des FAQs-Katalogs | FAQs | Nachtrag zum ÖÄK-RS 210/2024
Antragstellung über die ÖÄK | Formblatt Dienstgeberbestätigung | Formblatt Eidesstaatliche Erklärung

