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Förderung des KPJ in der niedergelassenen Vertragsordination für Allgemeinmedizin

Das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) ist Teil des Studiums der Humanmedizin (im 6. Ausbildungsjahr) und dient dem Erwerb und der Vertiefung ärztlicher Fertigkeiten, insbesondere im Bereich des praktisch-medizinischen Unterrichts. Die Universitäten sehen nunmehr in unterschiedlicher Ausgestaltung auch die teilweise Absolvierung des KPJ in einer niedergelassenen allgemeinmedizinischen Praxis vor.

Zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin und um Studierenden die Arbeit in einer Praxis näher zu bringen, aber auch insbesondere um Kärnten als Arbeitsplatz für angehende ÄrztInnen zu bewerben, konnte mit dem Kärntner Gesundheitsfonds (KGF) vereinbart werden, dass dieser bis auf Weiteres den betreuenden ÄrztInnen eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von maximal € 1.000,-- für die Betreuung des jeweiligen Studenten bezahlt, sofern diese nicht ohnehin von den Medizinischen Universitäten übernommen wird.

Der Studierende selbst erhält ein „Taschengeld“ in Höhe von monatlich € 900,-- vom Ordinationsinhaber. Dieser Betrag (zuzgl. Lohnnebenkosten) wird dem Ordinationsinhaber vom KGF refundiert.

Falls Interesse an der Ausbildung von KPJ-Studenten in Ihrer Ordination besteht, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Universität. Anbei finden Sie ein Liste der Ansprechpartnerinnen an den Universitäten Graz, Wien, Innsbruck und Linz, die für die Administration der KJP-Studenten zuständig sind sowie zusätzliche Informationen zur Antragstellung als KPJ-Lehrordination.

Vorgangsweise:
Der KGF erklärt sich bis auf Widerruf bereit, dem Lehrpraxisinhaber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von max. € 1.000,-- zu überweisen, sofern diese nicht von der jeweiligen Universität ausbezahlt wird sowie die Kosten von monatlich € 900,-- zuzgl. Lohnnebenkosten dem Lehrordinationsinhaber/Lehrordinationsinhaberin für die Anstellung des KPJ Studierenden in der Lehrpraxis unter nachstehenden Voraussetzungen auszuzahlen.

  • Antragstellung bei der jeweiligen Universität um Anerkennung der Ordination als KPJ-Lehrordination (Information und Ansprechpartner siehe Beilage);
  • Der Wechsel in eine Lehrpraxis wird dem KGF von Seiten des Lehrordinationsinhabers spätestens 1 Woche vor Beginn des Praktikums angezeigt. Diese Voranmeldung der Studierenden erfolgt per Mail mit Name und Zeitraum;
  • Nach Absolvierung der KPJ-Lehrordination erfolgt die Übermittlung einer Rechnung per Post oder per E-Mail an den Kärntner Gesundheitsfonds: mit folgendem Inhalt:
    • Überweisung der Aufwandsentschädigung in Höhe von max. € 1.000,-- (sofern diese nicht durch die Universität übernommen wird, wie dies z.B. in Graz der Fall ist).
    • Refundierung der Kosten des Studenten im Ausmaß von € 900,-- (zuzgl. Lohnnebenkosten)
    • Zusätzliche Angaben: Name / Zeitraum / Kosten

AnsprechpartnerInnen beim KGF - Geschäftsstelle - Bahnhofstraße 24/5, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Tel.: 0463/595559 DW 27 oder DW 29, E-Mail:

Liste der Ansprechpartnerinnen an den Universitäten