Sonderklasse-Versicherung

Mit Beginn der Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Kärnten ist jeder Arzt (mit ihm die Kinder, wenn verheiratet auch der Ehepartner bzw. der eingetragene Partner) bei der Ärztekammer für Kärnten auf den Ersatz von Krankenhauskosten/Sonderklasse versichert. Die Mitversicherung von Lebensgefährten ist hingegen nicht möglich.

Der Ersatz von Krankenhauskosten erfolgt bei einem Aufenthalt in der Sonderklasse einer Kärntner Krankenanstalt und in Kärntner Sanatorien. Einzelzimmerzuschläge, Schönheitsoperationen und Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.