Meldung ärztliche Tätigkeit
Wohnsitzarzt
Ein Wohnsitzarzt (§ 47 ÄrzteG) ist ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt, der weder in einem Angestelltenverhältnis steht noch eine eigene Ordination betreibt. Als wohnsitzärztliche Tätigkeiten zählen unter anderem Praxisvertretungen, Aktengutachten, Pflegegeldgutachten, Tätigkeiten auf Honorarbasis etc.
Das Anmeldeformular für die Eintragung als Wohnsitzarzt finden Sie hier >> Wohnsitzarzt – Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung vorgelegt werden muss. >> Formblatt Berufshaftpflichtversicherung
Alle wichtigen Informationen zur wohnsitzärztlichen Tätigkeit finden Sie hier >> Informationsblatt Wohnsitzarzt
Nebenberufliche Tätigkeit
Sofern Sie in einem Angestelltenverhältnis stehen und zusätzlich freiberuflich tätig werden möchten, ist eine nebenberufliche Tätigkeit anzumelden.
Das Anmeldeformular finden Sie hier >> Nebenberufliche Tätigkeit – Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung vorgelegt werden muss. >> Formblatt Berufshaftpflichtversicherung
Praxisvertretungen
Wenn Sie Praxisvertretungen machen möchten, können wir Sie gerne auf unsere Praxisvertretungsliste setzen. Bitte dazu um Kontaktaufnahme.
Ärztediensteinteilung: Raphael Kreuz
Tel.: 0463/5856-31
E-Mail:
Sofern Sie bereits angestellt sind, wäre in diesem Fall eine nebenberufliche Tätigkeit (siehe oben) zu melden, ohne Anstellung wäre eine wohnsitzärztliche Tätigkeit (siehe oben) zu melden.
Weitere Informationen zur Praxisvertretung erhalten sie hier.
Ordination
Wenn Sie zur selbständigen Berufsausübung berechtigt sind und eine Ordination eröffnen möchten, übermitteln Sie uns bitte das Formular Praxiseröffnung.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung vorgelegt werden muss. >> Formblatt Berufshaftpflichtversicherung
Weitere Informationen rund um die Ordination erhalten sie hier .