Wohlfahrtsfonds - Sonstiges
Wohnsitzarzt
Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte, deren Tätigkeit nicht in einem Anstellungsverhältnis ausgeübt wird und keine Ordinationsstätte erfordert, können sich in die Ärzteliste als Wohnsitzärzte nach § 47 Ärztegesetz eintragen lassen.
Versicherungen
Der Versicherungsmarkt bietet eine Fülle unterschiedlicher Versicherungsmöglichkeiten. Eine kompetente Beratung durch Fachleute ist unumgänglich, um richtig und kostengünstig versichert zu sein.
Arbeitslosigkeit
Hier finden Sie Informationen zum Thema Arbeitslosengeld, Meldepflichten gegenüber dem AMS und der Notstandshilfe.