Todesfallbeihilfe

Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung wird die sogenannte Bestattungsbeihilfe und die Hinterbliebenenunterstützung gewährt, sofern der Kammerangehörige auf Grund der Beitragsordnung entsprechende Beiträge zu leisten verpflichtet war und geleistet hat.

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