Wahlärztinnen und Wahlärzte
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte. Eine ausreichende ärztliche Versorgung in Kärnten wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.
Referent:
Dr. Ewald PICHLER
Büromäßige Betreuung:
Bianca Hornbanger
Tel.: 0463/5856-13
E-Mail:
Assistenz Kammeramtsdirektor-Stv.
Management Kurie niedergelassene Ärzte
Wahlarztberatung
Termine und Informationen
Die nächsten Wahlärzteberatungen finden am
Mittwoch, 20. November 2024
in der Zeit von 15:00 bis 16:30 Uhr in der Ärztekammer für Kärnten, Seminarraum, statt.
Voranmeldung bei Frau Bianca Hornbanger (Tel. 0463/5856-13) unbedingt erforderlich. Bei Verhinderung bitte zeitgerecht absagen.
An diesem Termin stehen Vertreter des Wahlärztereferates, ein Kammermitarbeiter des Wohlfahrtsfonds sowie ein Steuerberater für eine allgemeine Wahlarztberatung zur Verfügung. In kurzen Impulsvorträgen werden die Grundlagen für die erfolgreiche Planung einer Ordinationseröffnung und Führung einer Wahlarztordination vermittelt. Sollten Sie ganz konkrete Fragestellungen zu bestimmten Themenbereichen haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit Frau Bianca Hornbanger (E-Mail:
Die Beratung ist als Serviceleistung der Ärztekammer für Kärnten kostenlos.
e-Health in Wahlarztordinationen
WAH-online
Der Gesetzgeber hat für Wahlärztinnen und Wahlärzte die verpflichtende, elektronische Übermittlung von Honorarnoten für ab 01.07.2024 erbrachte Leistungen mittels einheitlichem Datensatz vorgeschrieben.
e-Card System
Jene Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte, die von der verpflichtenden elektronischen Ubermittlung von Honorarnoten (WAH-online) betroffen sind, sind ab 01.01.2026 jedenfalls gesetzlich verpflichtet, die e-card bzw. e-card Infrastruktur zu verwenden und die Identität der Patientin/des Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu prüfen. Wir raten an, diese künftige Verpflichtung bei der Anschaffung bzw. Aktualisierung der Software zu berücksichtigen.
Um sich aber den Start ins „freie“ Berufsleben, in die freie Wirtschaft zu erleichtern, sich die durchaus berechtigte Scheu vor einer neuen Arbeitssituation, in der man als Arzt oder Ärztin auch zum Unternehmer/in wird, zu nehmen, ist es wichtig, sich vorab mit allen Vor- und Nachteilen, die daraus entstehen könnten, zu beschäftigen. Dazu gehören neben dem rechtlichen Umfeld, der sozialen Sicherheit, der Standortwahl und Ordinationsplanung, der Honorargestaltung und dem Steuerwesen viele Dinge, die bedacht werden müssen, damit die geplante Wahlarztordination auch ein Erfolg wird.
Wir haben versucht, Ihnen diesen Schritt mit dem Wahlärzteratgeber zu erleichtern.
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Bitte beachten Sie, dass der Ratgeber im Jahr 2019 erstellt wurde, weshalb aktuelle Themen noch nicht enthalten sind. Eine aktuelle Ausgabe wird derzeit erarbeitet.