Wahlärztinnen und Wahlärzte

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte. Eine ausreichende ärztliche Versorgung in Kärnten wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.

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Referent:

Dr. Ewald PICHLER

Wahlarztberatung

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Termine und Informationen

Die nächste Wahlärzteberatung findet am              

 

in der Zeit von 15:00 bis 16:30 Uhr in der Ärztekammer für Kärnten, Seminarraum, statt.

Voranmeldung bei Herrn Julius Steindorfer (Tel. 0463/5856-14) unbedingt erforderlich. Bei Verhinderung bitte zeitgerecht absagen.

An diesem Termin stehen Vertreter des Wahlärztereferates, ein Kammermitarbeiter des Wohlfahrtsfonds sowie ein Steuerberater für eine allgemeine Wahlarztberatung zur Verfügung. In kurzen Impulsvorträgen werden die Grundlagen für die erfolgreiche Planung einer Ordinationseröffnung und Führung einer Wahlarztordination vermittelt. Sollten Sie ganz konkrete Fragestellungen zu bestimmten Themenbereichen haben, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit Herrn Julius Steindorfer (E-Mail: steindorfer@aekktn.at). Wir werden uns um eine rasche Beantwortung Ihrer Fragen bemühen.

Die Beratung ist als Serviceleistung der Ärztekammer für Kärnten kostenlos.

e-Health in Wahlarztordinationen

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Aktuelle Information zur Vereinbarung über die Nutzung der eCard Services für Wahlärztinnen und Wahlärzte

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte konnte in den letzten Wochen und Tagen durch intensive Verhandlungen und Gespräche mit den relevanten Systempartnern wesentliche Verbesserungen für den Wahlarztbereich erreichen:

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Verpflichtende Diagnose- und Leistungscodierung ab 1.7.2026

Die Übermittlung von ICD-10-codierten Diagnosen wird in der gesetzlich geplanten Form ab 01.07.2026 schlagend. 

Details finden Sie HIER.

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Informationen zu den bevorstehenden gesetzlichen Verpflichtungen für Wahlärztinnen und Wahlärzte

Aufgrund der Gesundheitsreform treffen die Wahlärztinnen und Wahlärzte zukünftig einige gesetzliche Verpflichtungen, wie

  • die Verwendung des e-Card-Systems ab 1.1.2026
  • die Verwendung der ELGA Funktionalitäten
  • eDiagnose. 

Update:

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WAH-online

Der Gesetzgeber hat für Wahlärztinnen und Wahlärzte die verpflichtende, elektronische Übermittlung von Honorarnoten für ab 01.07.2024 erbrachte Leistungen mittels einheitlichem Datensatz vorgeschrieben.

Mit WAHonline können die nachweislich bezahlten Honorarnoten der Patientinnen und Patienten direkt an den jeweiligen Versicherungsträger elektronisch übermittelt werden. 
Per Gesetz sind jene Ärztinnen und Ärzte von der elektronischen Übermittlung ausgenommen, denen diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist:
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e-Card System

Jene Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte, die von der verpflichtenden elektronischen Ubermittlung von Honorarnoten (WAH-online) betroffen sind, sind ab 01.01.2026 jedenfalls gesetzlich verpflichtet, die e-card bzw. e-card Infrastruktur zu verwenden und die Identität der Patientin/des Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu prüfen. Wir raten an, diese künftige Verpflichtung bei der Anschaffung bzw. Aktualisierung der Software zu berücksichtigen.