Ärztegesetz

Das Ärztegesetz bildet die rechtliche Grundlage zur Ausübung des ärztlichen Berufes sowie der Ärztekammer, der Standesvertretung der niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzte. Es stellt die Berufsordnung für Ärzte für Allgemeinmedizin, approbierte Ärzte, Fachärzte und Turnusärzte dar, normiert also die Rechte und Pflichten der in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Das Ärztegesetz ist in folgende Hauptstücke gegliedert:

  • Ärzteordnung
  • Kammerordnung
  • Disziplinarrecht
  • Aufsichtsrecht
  • Sonstige Bestimmungen
  • Strafbestimmungen
  • Schluss- und Übergangsbestimmungen

Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).