Impfungen
Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Präventivmaßnahmen gegen verschiedenste Infektionskrankheiten.
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, für einen ausreichenden Impfschutz ihrer Patientinnen und Patienten zu sorgen. Laut Empfehlungen der WHO soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob notwendige Impfungen durchgeführt wurden oder – wenn nötig – nachgeholt werden sollen.
Infektionskrankheiten kennen kein Alter – Impfungen auch nicht.
Deshalb sollen Ärztinnen und Ärzte Eltern auf alle für Kinder notwendigen und empfohlenen Schutzimpfungen hinweisen. Ebenso sollten auch Erwachsene daran erinnert werden, dass sie durch eine Impfung sich selbst, aber auch andere Menschen, vor gefährlichen Infektionskrankheiten schützen können.

Kinderimpfkonzept Land Kärnten

HPV-Impfung
- Allgemeine Informationen
- Informationsschreiben Vereinbarung über die Durchführung von HPV-lmpfungen außerhalb des kurativen Gesamtverträges
- ACHTUNG: Ab 01.03.2023 sind Angaben gemäß § 24c Abs 2 Z 2 GTelG 2012 betreffend Humane Papillomaviren (HPV) verpflichtend im zentralen Impfregister zu speichern.
- ÄK RS - HPV Impfung i.R.v. kostenlosen Kinderimpfkonzeptes bzw. als Krankenbehandlung

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Unterlagen zum Thema Mpox (Affenpocken)
Impfen
Memorandum der Initiative gegen Impfhindernisse
Ursachen für niedrige Durchimpfungsraten und mögliche Lösungsvorschläge:
- Memorandum der Initiative gegen Impfhindernisse (PDF)
Impfungen Gesundheitspersonal
Wer im Gesundheitsbereich tätig ist, trägt eine große Verantwortung. Ärztinnen und Ärzte trifft eine ganz besondere ethische Verpflichtung, auch bei sich selbst für eine adäquate Immunisierung gegen Infektionskrankheiten zu sorgen denn sie haben zudem eine Vorbildfunktion.
- Impfungen Gesundheitspersonal/Rechtliche Aspekte (PDF)
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen.html.