Gesetzliche Krankenversicherung
Ärztinnen und Ärzte, die in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, sind über ihren Dienstgeber in der Krankenversicherung pflichtversichert. Wird das Dienstverhältnis beendet, endet auch die Krankenversicherung über den Dienstgeber. Besteht keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, können Ärztinnen und Ärzte, die eine Ordination eröffnen und Wohnsitzärzte, zwischen folgenden Möglichkeiten der Selbstversicherung wählen: ASVG-Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), GSVG-Selbstversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)oder Gruppenkrankenversicherung über die Ärztekammer (Merkur-Versicherung).