Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

Artikelbild für Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin und ausländische Ausbildungszeiten

Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin und ausländische Ausbildungszeiten

 
Mag. Claudia Terk

Tel.: 0463/5856-32
E-Mail: 

Artikelbild für Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin

 
Mag. Simone Krall

Tel.: 0463/5856-10
E-Mail:

Ausbildung nach der Promotion

Zur Erlangung der Berechtigung, den ärztlichen Beruf selbstständig, d.h. eigenverantwortlich, als angestellter oder niedergelassener Arzt ausüben zu dürfen, muss jede Ärztin/jeder Arzt nach der Promotion eine postpromotionelle Ausbildung an einer als Ausbildungsstätte anerkannten Krankenanstalt bzw. entsprechend anerkannten Lehrpraxis absolvieren und eine Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharztprüfung ablegen.

Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) gilt für Ärzte/Ärztinnen, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 01.02.2007 begonnen haben.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer weiterführenden Navigationsleiste oder auch auf auf der Website der ÖÄK: