Facharzt-Ausbildung (ÄAO 2006)

Die Ausbildung zum Facharzt in einem Sonderfach ist in § 8 Ärztegesetz sowie in den Bestimmungen der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung (für Ärztinnen/Ärzte, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 1.2.2007 begonnen haben, gilt die ÄAO 2006) geregelt. § 10 der ÄAO 2006 nennt insgesamt 45 Sonderfächer.

Die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt ist an Ausbildungsstätten, die von der Österreichischen Ärztekammer für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt im jeweiligen Sonderfach anerkannt wurden (Krankenanstalten, Institute, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien) und im Hauptfach auf einer dafür genehmigten Facharztausbildungsstelle zu absolvieren.

Die Ausbildungsdauer zum Facharzt beträgt zumindest 6 Jahre, die Ausbildung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen:

  1. Absolvierung der entsprechenden Ausbildungszeit im Hauptfach, in den Pflichtneben- und Wahlfächern
  2. positive Absolvierung der Facharztprüfung
  3. Vorlage von zur Gänze ausgefüllten und formal richtigen Rasterzeugnissen

Ausbildungsstelle

Eine Hauptfach-Ausbildung kann nur angerechnet werden, wenn die/der betreffende Turnusärztin/Turnusarzt eine Facharztausbildungsstelle besetzt. Die Ausbildungsstellen pro Abteilung sind limitiert.

Seit 1. Juli 2015 ist der Krankenanstaltenträger verpflichtet, den Beginn, den Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes, sowie den Abschluss der Basisausbildung bzw. der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt an einer Ausbildungsstelle innerhalb eines Monats auf elektronischem Weg der Österreichischen Ärztekammer zu melden. Hierfür besteht eine eigene Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV), die gleichzeitig die Gültigkeit der vorgenommenen Meldung überprüft.

Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung nach ÄAO 2006 sind auf jener Ausbildungsstelle erstmals über die ASV gemeldet, auf welcher sie sich zum Stichtag 1. Juli 2015 befanden.

Meldungen von Gegenfach Belegungen sind ebenfalls verpflichtend in der ASV zu melden (ab 1. Dezember 2016). Die Meldung ist an jener Abteilung durchzuführen, an welcher die Ärztinnen und Ärzte ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren.

Es besteht für jede Ärztin bzw. jeden Arzt in Ausbildung die Möglichkeit, die eigenen Ausbildungsstellenmeldungen einzusehen. Dies erfolgt über das Online-Fortbildungskonto der Österreichischen Ärztekammer unter www.meindfp.at. Wer über kein Fortbildungskonto verfügt, kann ein solches ebenfalls über www.meindfp.at. beantragen bzw. sich dort registrieren lassen.

Wichtig ist auch, dass einige Ausbildungsstellen zeitlich limitiert sind, was bedeutet, dass manche Abteilungen bzw. Krankenhäuser nicht in vollem Ausmaß ausbilden können. Man spricht dann von Teil-Anerkennung. Über das Ausmaß der anrechenbaren Ausbildung in Kärnten gibt das Ausbildungsstättenverzeichnis der Ärztekammer für Kärnten Auskunft.

>> PDF Ausbildungsstellen in Kärnten

Teil-Anerkennung

Die Absolvierung der Ausbildung an mehreren Ausbildungsstätten mit einer Teil-Anerkennung ist möglich, am Ende der Facharztausbildung müssen aber alle in den Rasterzeugnissen geforderten Ausbildungsinhalte bestätigt sein.

Rasterzeugnisse
ÄAO 2006


Hinweis: Wenn das Formular nicht korrekt angezeigt wird, ist es notwendig, dieses zuerst auf Ihren Computer herunterzuladen und dann erneut zu öffnen.

Facharzt-Diplom 2006


Einreichunterlagen:
  • Einreichformular mit Unterschrift
  • Original-Rasterzeugnisse (Unterschrift des Ausbildungsverantwortlichen  sowie Unterschrift des ärztlichen Leiters bei Krankenanstalten)
  • Kopie des Prüfungszertifikates der Facharztprüfung
  • Ärzteausweis zur Abänderung der Berufsbezeichnung
  • Bescheide über bereits anerkannte Auslandszeiten (wenn vorhanden)
  • eventuell Aus- bzw. Fortbildungsnachweise (wie z. B. Notarzt)

Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt stehen sowie die Facharztprüfung positiv abgelegt haben, ersuchen wir Sie zwecks Einreichung zum Facharztdiplom um persönliche Kontaktaufnahme mit Frau Mag. Claudia Terk unter 0463/5856-32.

Da die Überprüfung Ihrer Unterlagen und die chronologische Aufstellung Ihrer Ausbildungszeiten einige Zeit in Anspruch nimmt, ersuchen wir Sie, die Diplomanträge zeitgerecht und vollständig in der Ärztekammer für Kärnten einzureichen, damit eine rasche Diplomausstellung möglich ist.