Organe der Ärztekammer sind:
1. die Vollversammlung;
2. der Kammervorstand;
3. der Präsident und die Vizepräsidenten;
4. die Kurienversammlungen und die Kurienausschüsse;
5. die Kurienobleute und ihre Stellvertreter;
6. das Präsidium;
7. die Erweiterte Vollversammlung;
8. der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds;
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