Arbeitszeit

Die Arbeitszeit in den Spitälern ist in Österreich im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) geregelt. Es enthält sowohl arbeitnehmerschutzrechtliche als auch entgeltrechtliche Bestimmungen sowie arbeitszeitrechtliche Regelungen.

Die Ruhezeiten (u.a. Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe) der Arbeitnehmer in Österreich sind im Arbeitsruhegesetz festgelegt.

Zusätzlich verweisen wir auf die individuellen Bestimmungen (Betriebsvereinbarungen etc.) der jeweiligen Häuser.