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Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015

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Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt und ausländische Ausbildungszeiten
 
Mag. Claudia Terk

Tel.: 0463/5856-32
E-Mail: 

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Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin
 
Mag. Simone Krall

Tel.: 0463/5856-10
E-Mail:

Ausbildung nach der Promotion

Zur Erlangung der Berechtigung, den ärztlichen Beruf selbstständig, d.h. eigenverantwortlich, als angestellter oder niedergelassener Arzt ausüben zu dürfen, muss jede Ärztin/ jeder Arzt nach der Promotion eine postpromotionelle Ausbildung an einer als Ausbildungsstätte anerkannten Krankenanstalt bzw. entsprechend anerkannten Lehrpraxis absolvieren und eine Prüfung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharztprüfung ablegen.

Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle Absolventinnen und Absolventen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der Ärzteausbildung begonnen haben.

Im Gegensatz zur ÄAO 2006 ist keine frei wählbare Gestaltung des zeitlichen Ablaufs der Absolvierung von erforderlichen Ausbildungszeiten mehr möglich. Die Ausbildung kann nur nach dem Stufenbau absolviert werden, wobei der jeweilige vorherige Ausbildungsabschnitt erfolgreich abgeschlossen sein muss. Jede Ausbildung nach der ÄAO 2015 - egal ob die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder eine Facharztausbildung - beginnt zwingend mit der 9-monatigen Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fachgebieten (Ausnahme ist das Sonderfach Anatomie).

Nähere Informationen finden Sie auf unserer weiterführenden Navigationsleiste oder auch auf auf der Website der ÖÄK