Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015

Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin und ausländische Ausbildungszeiten
Mag. Claudia Terk
Tel.: 0463/5856-32
E-Mail:

Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin
Mag. Simone Krall
Tel.: 0463/5856-10
E-Mail:
Ausbildung nach der Promotion
Zur Erlangung der Berechtigung, den ärztlichen Beruf selbstständig, d.h. eigenverantwortlich, als angestellter oder niedergelassener Arzt ausüben zu dürfen, muss jeder Arzt/jede Ärztin nach der Promotion eine postpromotionelle Ausbildung an einer als Ausbildungsstätte anerkannten Krankenanstalt bzw. entsprechend anerkannten Lehrpraxis absolvieren und eine Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. Facharztprüfung ablegen.
Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle AbsolventInnen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der Ärzteausbildung begonnen haben.
Im Gegensatz zur ÄAO 2006 ist keine frei wählbare Gestaltung des zeitlichen Ablaufs der Absolvierung von erforderlichen Ausbildungszeiten mehr möglich. Die Ausbildung kann nur nach dem Stufenbau absolviert werden, wobei der jeweilige vorherige Ausbildungsabschnitt erfolgreich abgeschlossen sein muss. Jede Ausbildung nach der ÄAO 2015 - egal ob die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin oder eine Facharztausbildung - beginnt zwingend mit der 9-monatigen Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fachgebieten (Ausnahme ist das Sonderfach Anatomie).
Nähere Informationen finden Sie auf unserer weiterführenden Navigationsleiste oder auch auf auf der Website der ÖÄK.