Wissenschaftliches Modul (ÄAO 2015)
Ein wissenschaftliches Modul ist nach der Ausbildungsordnung 2015 ein für alle Sonderfachrichtungen grundsätzlich gleichartig gestaltetes Modul in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung zur Qualifizierung im Bereich wissenschaftlicher Tätigkeit. Das wissenschaftliche Modul umfasst bei allen Sonderfächern eine Dauer von neun Monaten und ist immer als zusätzliche Wahlmöglichkeit für Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung zur Vereinbarkeit der Facharztausbildung mit einer wissenschaftlichen Karriere zu sehen.
Es bestehen zwei Möglichkeiten, das wissenschaftliche Modul zu absolvieren bzw. eine Anrechnung von Ausbildungszeiten auf das wissenschaftliche Modul der Sonderfach-Schwerpunktausbildung zu erwirken:
Regulärer Weg - Absolvierung des wissenschaftlichen Modules im Rahmen der Schwerpunktausbildung
Die Absolvierung des wissenschaftlichen Moduls im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung setzt voraus, dass die Krankenanstalt bzw. die Einrichtung als Ausbildungsstätte für dieses Modul anerkannt sind. Das wissenschaftliche Modul wird im Regelfall in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung absolviert. Es ist aber auch zulässig, das wissenschaftliche Modul bereits nach Abschluss der Basisausbildung zu absolvieren. Eine allenfalls bereits begonnene Sonderfach-Grundausbildung wird dadurch unterbrochen und die Ausbildungszeit ist auf die Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung anzurechnen.
Für die Absolvierung eines wissenschaftlichen Moduls im Rahmen der Sonderfach-Schwerpunktausbildung bzw. bereits nach Abschluss der Basisausbildung ist die Meldung auf eine Ausbildungsstelle in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung sowie die Eintragung in die Ärzteliste notwendig.
Unter der Voraussetzung der Vorlage eines Rasterzeugnisses für das wissenschaftliche Modul wird von der Ärztekammer für Kärnten die Anrechenbarkeit auf die Sonderfach-Schwerpunktausbildung bestätigt.
Die Ausbildungsinhalte sowie das Rasterzeugnis für das wissenschaftliche Modul sind auf der Homepage der ÖÄK (siehe Link lt. Infokasten) downloadbar.
Möglichkeit der Anrechenbarkeit von PHD - Studien auf das wissenschaftliche Modul
Auch ein bereits nach Abschluss des Medizinstudiums absolviertes Doktorats- oder PhD-Studium oder Teile davon sind im Ausmaß von bis zu 9 Monaten als wissenschaftliches Modul auf die Sonderfach-Schwerpunktausbildung anrechenbar. Eine Anrechnung ist in diesem Fall auch ohne Eintragung in die Ärzteliste möglich.
Aufgrund der aktuellen Beschlusslage der Österreichischen Ärztekammer sind alle PhD-Studien mit medizinischem Bezug als wissenschaftliches Modul auf die Sonderfach-Schwerpunktausbildung im Ausmaß von bis zu 9 Monaten anrechenbar. Durch die Anrechenbarkeit des PhD-Studiums auf das wissenschaftliche Modul verkürzt sich die Ausbildungszeit der Sonderfach-Schwerpunktausbildung um neun Monate.
Für die inhaltliche Anrechenbarkeit ist der Zeitpunkt der Absolvierung eines PhD-Studiums unerheblich; die Ärztin/der Arzt kann es vor oder parallel zur Facharztausbildung absolvieren. Wird der Ärztekammer für Kärnten ein entsprechender Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines PhD-Studiums vorgelegt, kann eine Bestätigung über die Anrechenbarkeit ausgestellt werden. Wurde das PhD-Studium nur zum Teil absolviert, wird die Anrechenbarkeit im Einzelfall durch die Ausbildungskommission der ÖÄK beurteilt. Ein entsprechender Antrag ist formlos im Wege der Ärztekammer für Kärnten einzubringen.
Auch im Ausland absolvierte „research fellowships" sind bei Gleichwertigkeit auf das wissenschaftliche Modul der Sonderfach-Schwerpunktausbildung anrechenbar. Für die Anrechnung ist die Einbringung eines Antrages auf Anrechnung ausländischer Ausbildungszeiten unter Beilage der ausländischen Ausbildungsnachweise erforderlich. Über die Gleichwertigkeit entscheidet wiederum die Ausbildungskommission der ÖÄK.
Wissenschaftliches Modul – Anrechnung für mehrere Sonderfächer
Da die Inhalte des wissenschaftlichen Moduls ident sind, kann ein absolviertes wissenschaftliches Modul auf mehrere Facharztausbildungen angerechnet werden.
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