Ausbildung zur Ärzt:in für Allgemeinmedizin (ÄAO 2015)
Nach der verpflichtenden Basisausbildung kann zwischen der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin (AM) bzw. FA für Allgemeinmedizin und Familienmedizin oder einem Sonderfach gewählt werden. Die Dauer der AM-Ausbildung beträgt laut ÄAO 2015 derzeit mindestens 42 Monate. Gegen Ende der Ausbildung muss die AM-Prüfung erfolgreich absolviert werden.
Die Ausbildung gliedert sich wie folgt und muss strikt eingehalten werden:
- 9 Monate Basisausbildung (bzw. 6 Monate Basisausbildung ab 1.8.2026 - Details)
- 27 Monate Spitalsturnus
- 6 Monate verpflichtende Lehrpraxis bei einer Ärztin/einem Arzt für Allgemeinmedizin.
Die Dauer wird mit dem Zeitpunkt der Eintragung in die Ärzteliste festgelegt. Ärzt:innen, die ab 1.6.2022 mit der Basisausbildung begonnen haben, benötigen 9 Monate verpflichtende Lehrpraxis.
Welche Fächer bzw. Wahlfächer sind im Spitalsturnus verpflichtend?
- 9 Monate Innere Medizin
- 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde
- 3 Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- 3 Monate Orthopädie und Traumatologie
- 3 Monate Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- 2 Wahlfächer für je 3 Monate (Anästhesiologie und Intensivmedizin, Augenheilkunde und Optometrie (*), Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (*), Haut- und Geschlechtskrankheiten (*), Neurologie (*), Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (*) oder Urologie (*)
Dabei ist zu bedenken, dass nicht jedes Krankenhaus alle Fächer anbieten kann.
Die Reihenfolge kann flexibel gewählt und mit der jeweiligen Krankenanstalt abgesprochen werden.
Folgende Fächer können auch in einer Lehr(gruppen)praxis absolviert werden:
- Kinder- und Jugendheilkunde
- Orthopädie und Traumatologie
- Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
- eines der mit (*) markierten Wahlfächer (siehe oben)
In Summe dürfen maximal 12 Monate in einer Lehr(gruppen)praxis absolviert werden.

Hinweis zu den verpflichtenden HNO und Dermatologie-Ausbildungsinhalten:
Wurden die Fächer "Haut- und Geschlechtskrankheiten" sowie "Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde" nicht bereits im Rahmen der Wahlfächer „HNO" und „Dermatologie" (jeweils in der Dauer von 3 Monaten) im Rahmen des Spitalsturnus absolviert, sind die Grundkenntnisse aus diesen beiden Fachgebieten am Ende der Ausbildung in der Lehrpraxis für Allgemeinmedizin zu erwerben.
Zur Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen wurden dazu von der Arztakademie E-Learning Module entwickelt und seitens der Ärztekammer für Kärnten alle Ärzt:innen zur Verfügung gestellt (e-learning Module - Verlinkung).
Die verpflichtende Lehrpraxis ist der letzte Teil der AM-Ausbildung und dauert 6 Monate bzw. 9 Monate (für Ärzt:innen, die mit der Basisausbildung ab 1.6.2022 begonnen haben). In dieser Zeit bleibt die Ärztin/der Arzt im Krankenhaus angestellt und rotiert in die Lehrpraxis (Rotationsvereinbarung) und kann zusätzlich noch Dienste im Krankenhaus versehen.
Die Ausbildung erfolgt in einem regulären Arbeitsverhältnis mit Kerndienstzeiten. Diese sollte mindestens 35 Wochenstunden umfassen. Ein Großteil dieser Wochenstunden, nämlich zwei Drittel, muss in der Kernausbildungszeit zwischen 07.00-16.00 Uhr absolviert werden. Mindestens ein Nachtdienst bzw. ein Wochenend- oder Feiertagsdienst pro Monat muss im Durchrechnungszeitraum von neun Monaten auf der jeweiligen Abteilung geleistet werden. Diese Regelung gilt auch bei Teilzeitvereinbarungen und wird aliquot adaptiert.
Ausbildung in Teilzeit
Die Ausbildung für Allgemeinmedizin ist auch in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis möglich. Hier wird die Ausbildungszeit an das entsprechende Arbeitsverhältnis angepasst und auf den jeweiligen Abteilungen verlängert, um die notwendigen Stunden zu erreichen. Auch hier gilt, dass zwei Drittel der Ausbildungszeit in der Kernausbildungszeit zwischen 07.00-16.00 Uhr liegen müssen. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 12 Wochenstunden betragen; in der Lehrpraxis sind es 15 Wochenstunden. Die Jungmedizinerin/Der Jungmediziner darf nicht zwei Teilzeit-Ausbildungen zur gleichen Zeit absolvieren. Teilzeitregelungen sind immer mit der Dienstgeberin/dem Dienstgeber abzusprechen.
Rasterzeugnisse
Die Rasterzeugnisse sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.aerztekammer.at/ausbildung-allgemeinmedizin
Das jeweilige Rasterzeugnis muss von der Abteilung ausgefüllt und auf seine Richtigkeit überprüft werden. Anschließend wird es von der entsprechenden Abteilung unterzeichnet und von der/dem Turnusärzt:in bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht.
FAQs
AM-Ausbildung und -prüfung vollständig beendet, was nun?
- Ärzt:innen mit abgeschlossener Ausbildung in Allgemeinmedizin können als Allgemeinmediziner:innen in diversen Positionen/Anstellungen tätig sein, sich für eine Kassenstelle reihen lassen oder die Ausbildung in einem Sonderfach anschließen. Die Ausbildungszeiten dafür sind variabel und hängen vom jeweiligen Fach ab.
Wenn Sie mit der AM-Ausbildung fertig sind und die AM-Prüfung positiv absolviert haben, wenden Sie sich bitte zeitgerecht an das Ärzteservice (Frau Mag. Simone KRALL), damit das Diplom beantragt werden kann.
Warum Allgemeinmedizin? Was sind die Vorteile? Was bringt mir das ius practicandi?
- Die Ausbildung für Allgemeinmedizin beinhaltet eine Vielfalt an Rotationen in den verschiedensten Fachbereichen und vermittelt ein breites Wissen, auf das eine Ärztin/ein Arzt während des Berufslebens immer zurückgreifen kann. Nach Abschluss der Ausbildung stehen ihr/ihm viele Türen offen. Neben einer Hausarztpraxis bietet sich die Möglichkeit, als Stationsärztin/-arzt oder in einem Amt tätig zu sein. Auch Kuranstalten, Rehabilitationszentren etc. suchen zur Erweiterung ihrer Teams immer wieder Allgemeinmediziner:innen. Darüber hinaus ist mit dieser Ausbildung eine zukünftige mögliche Selbstständigkeit gesichert.
Gibt es Wartezeiten/Stehzeiten für die Ausbildung zur/zum AllgemeinmedizinerIn?
- Ob es in Österreich Wartezeiten gibt, wäre in den jeweiligen Krankenhäusern zu erfragen.
- Stehzeiten können aber gegebenenfalls auftreten, wenn die Ausbildungsstelle auf der gewünschten Abteilung zum Zeitpunkt der Rotation bereits belegt ist. Möglicherweise können Rotationen umgeplant und so Wartezeiten vermieden werden.