Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin
Der Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin tritt mit 01. Juni 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann die Ausbildung zum neuen Sonderfach begonnen werden.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert 60 Monate davon:


| Beginn der Basisausbildung mit: | Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung: |
|---|---|
| 01. Juni 2026 | 6 Monate |
| 01. Juni 2027 | 9 Monate |
| 01. Juni 2028 | 12 Monate |
| 01. Juni 2029 | 15 Monate |
| 01. Juni 2030 | 18 Monate |
Wie sehen die Ausbildungsinhalte aus?
Basisausbildung:
- 9 Monate
Sonderfach-Grundausbildung:
- 6 Monate Allgemeinmedizin
- 6 Monate Innere Medizin
- 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde
- 3 Monate Orthopädie und Traumatologie
- 3 Monate Neurologie
- 3 Monate Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
- 3 Wahlfächer für je 3 Monaten (Anästhesiologie und Intensivmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Urologie, Radiologie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten)
Sonderfach-Schwerpunktausbildung:
- 6 - 18 Monate Allgemeinmedizin (je nach Stichtag - siehe oben)
Achtung: ab Ausbildungsbeginn 1.6.2030 ändert sich der Fächerkanon in der Sonderfach-Grundausbildung!
Ich bin bereits Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin und möchte die neue Facharzt-Bezeichnung „Allgemeinmedizin und Familienmedizin" erhalten. Was muss ich tun?
Ab dem 01. Jänner 2025 besteht für ÄrztInnen für Allgemeinmedizin die Möglichkeit, nach Eintragung in die Ärzteliste die Berufsbezeichnung „Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ zu führen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer ärztlichen Berufserfahrung auf dem Gebiet dieses Sonderfaches im Ausmaß von mindestens 24 Monaten (bei Vollzeit). Wurde die Berufstätigkeit im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, so verlängert sich der nachzuweisende Zeitraum dementsprechend aliquot. In jedem Fall muss ein Teil der nachzuweisenden Berufserfahrung (im Umfang von mindestens 6 Monaten) innerhalb der letzten beiden Jahre vor Beantragung der neuen Bezeichnung erworben worden sein. Über den Antrag entscheidet die Österreichische Ärztekammer.
Die neue Berufsbezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ tritt in diesen Fällen an die Stelle der bis dahin geführten Bezeichnung „Arzt für Allgemeinmedizin“.
Ich bin Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin und habe noch keine 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Kann ich trotzdem schon die Facharzt-Bezeichnung „Allgemeinmedizin und Familienmedizin" beantragen?
Wenn keine zweijährige Berufserfahrung nachgewiesen werden kann, so besteht die Möglichkeit, die fachärztliche Prüfung für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin zu absolvieren. Diese findet erstmals spätestens ab 01. Juni 2027 statt.
Ich bin derzeit in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin. Kann ich das „alte“ Fach Allgemeinmedizin fertig machen oder kann/muss ich in das neue Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin wechseln?
ÄrztInnen, die bis 31. Mai 2026 mit der Ausbildung begonnen haben und in die Ärzteliste eingetragen sind, können entweder das „alte“ Fach Allgemeinmedizin fertig machen oder in das neue Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin wechseln. Über die Details für einen derartigen Übertritt werden wir noch informieren.
ÄrztInnen, die ab 01. Juni 2026 mit der Ausbildung beginnen und in die Ärzteliste eingetragen sind, absolvieren das neue Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin.
Ich bin Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin. Darf ich weiterhin als Ausbildungsverantwortlicher in einer Ausbildungsstätte tätig sein?
Ja, ÄrztInnen für Allgemeinmedizin bleiben bis zum 31. Mai 2030 berechtigt, die Ausbildungstätigkeit als Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin auszuüben.
Zusammenfassung vom BGBI + ÖÄK-RS