Kollektivvertrag geistliche Spitäler

Der 1. Teil des Kollektivvertrages für die geistlichen Krankenanstalten in Kärnten konnte im Sommer 2024 finalisiert werden. Diese Vereinbarung sieht u.a. eine neue Vordienstzeitenanrechnung für die Beschäftigten der vom KV umfassten Häuser vor.

Somit besteht die Möglichkeit, dass nun Vordienstzeiten, wie z.B.

  • Ausbildungs- und Studienzeiten
  • Zeiten einer Elternkarenz/eines Präsenz- und Zivildienstes
  • Zeiten der selbstständigen Tätigkeit (bei Ärzten: Ordination mit mind. 10 Wochenstunden)
  • bzw. andere gleichwertige Zeiten (Dauer des Dienstverhältnisses über 6 Monate)

unter bestimmten Voraussetzungen für die Einstufung ins Gehaltsschema angerechnet werden.

Der Kollektivvertrag der geistlichen Spitäler ist hier abrufbar: