Kollektivvertrag geistliche Spitäler

Der 1. Teil des Kollektivvertrages für die geistlichen Krankenanstalten in Kärnten konnte in den letzten Wochen finalisiert werden. Diese Vereinbarung sieht u.a. eine neue Vordienstzeitenanrechnung für die Beschäftigten der vom KV umfassten Häuser vor.

Somit besteht die Möglichkeit, dass nun Vordienstzeiten, wie z.B.

  • Ausbildungs- und Studienzeiten
  • Zeiten einer Elternkarenz/eines Präsenz- und Zivildienstes
  • Zeiten der selbstständigen Tätigkeit (bei Ärzten: Ordination mit mind. 10 Wochenstunden)
  • bzw. andere gleichwertige Zeiten (Dauer des Dienstverhältnisses über 6 Monate)

unter bestimmten Voraussetzungen für die Einstufung ins Gehaltsschema angerechnet werden.

Achtung: Frist! Gemäß dem vorliegenden Kollektivvertrag kann bis spätestens 31. Juli 2024 eine vollständige Vordienstzeitenaufstellung schriftlich in der jeweils zuständigen Personalabteilung eingereicht werden, um die genannten Zeiten als Vordienstzeiten anzurechnen.

Bis spätestens 30. Juni 2024 kann jedenfalls in den Personalabteilungen des Krankenhauses der Elisabethinen und des Krankenhauses St. Veit an der Glan eine Aufstellung der bisher angerechneten Vordienstzeiten angefordert werden. Anschließend kann innerhalb von zwei Monaten ein Antrag auf Anrechnung weitere Vordienstzeiten gestellt werden. Diesbezügliche Formulare sind in den Personalabteilungen der Häuser erhältlich.