Basisausbildung (ÄAO 2015)
Jede Ausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) beginnt zwingend mit der 9-monatigen Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fachgebieten (Ausnahme ist das Sonderfach Anatomie).
Die Basisausbildung soll die Ärztinnen und Ärzte dazu befähigen, Patientinnen und Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und in Notsituationen fachgerecht handeln zu können. Die Ärztinnen und Ärzte sollen am Ende ihrer Basisausbildung zudem in der Lage sein, die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und zu behandeln.
Es obliegt der ärztlichen Direktorin/dem ärztlichen Direktor zu entscheiden, wann und wo die Ärztinnen/Ärzte in Basisausbildung zugewiesen werden, jedoch muss gewährleistet sein, dass nach den 9 Monaten alle Inhalte und Kompetenzen erworben werden, die im Rasterzeugnis vorgesehen sind.