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Rasterzeugnisse (ÄAO 2015)

Die am 19.06.2015 kundgemachte Verordnung der Österreichischen Ärztekammer regelt die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse und Prüfungszertifikate sowie die für die Basisausbildung, für die Fachgebiete der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, für die jeweilige Sonderfach-Grundausbildung und für die jeweilige Sonderfach-Schwerpunktausbildung zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten.

Die Rasterzeugnisse sind nach dem Muster der Anlagen 35 bis 39 als Rasterzeugnisse für die Basisausbildung, die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, und die Sonderfach-Grundausbildung und die Sonderfach-Schwerpunktausbildung sowie für das wissenschaftliche Modul mit den in den Anlagen 1 bis 34 jeweils genannten Inhalten auszufertigen.

Nach folgenden Abschnitten ist es notwendig, ein Rasterzeugnis ausstellen zu lassen:

- nach der Basisausbildung (BA)
- nach jedem Fach in der Ausbildung AM
- nach dem Ende der SFG
- nach jedem Modul der SFS

Zeichnungsberechtigte:

Das Rasterzeugnis für die Basisausbildung ist von der ärztlichen Leiterin/vom ärztlichen Leiter der Krankenanstalt, das Rasterzeugnis für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin, für die Sonderfach-Grundausbildung, die Sonderfach-Schwerpunktausbildung sowie für das wissenschaftliche Modul vom Ausbildungsverantwortlichen zu unterfertigen und hat die Feststellung zu enthalten, dass die Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsfach mit oder ohne Erfolg absolviert worden ist. Vermittelte und nicht vermittelte Inhalte sind deutlich und nachvollziehbar zu kennzeichnen.

In den Rasterzeugnissen sind Erholungs-, Erkrankungs- und sonstige Verhinderungszeiten sowie Unterbrechungszeiten der Ausbildung gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 anzugeben.

Ausbildungsbücher:

Sogenannte Logbücher dienen zur detaillierten Dokumentation der einzelnen Ausbildungsschritte durch die Turnusärztin/den Turnusarzt und sind von der Turnusärztin/vom Turnusarzt und der/dem Ausbildungsverantwortlichen zu verwenden.

Das Ausbildungsbuch soll der/dem in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arzt im Nachweis der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unterstützen.

Der Inhalt der Ausbildungsbücher ergibt sich aus dem Inhalt der Rasterzeugnisse.

Rasterzeugnisse und Ausbildungsinhalte
(KEF und RZ Verordnung 2015)


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