Freie Kassenplanstellen
Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin (ÖGK, BVAEB, SVS)
1. für einen Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in Pörtschach/WS nach Dr. Gerhard Kropfitsch ab 1.1.2028
Beginn Übergabepraxis: 1.4.2025!
Bewerbungsfrist: Montag, 25. November 2024, 16.00 Uhr!
Fachärztin/Facharzt (ÖGK, BVAEB, SVS)
1. für einen Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie in St. Andrä nach Dr. Monika Mayer ab 1.4.2025
Bewerbungsfrist: Montag, 16. Dezember 2024, 16.00 Uhr!
Unbesetzte Kassenplanstellen (ÖGK, BVAEB, SVS)!
1. für einen Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in Bleiburg
2. für einen Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie in Eberndorf
bei Interesse an einer der o.a. Kassenplanstelle melden Sie sich bitte in der Ärztekammer für Kärnten (Fr. Mag. Illaunig - DW 20).
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Bewerbungen per Mail und Fax werden NICHT berücksichtigt!
Sofern Sie keine Streichung veranlassen und sich nicht bewerben, werden Sie nur aus dem Ort der Ausschreibung aus der Reihungsliste gestrichen. Im Falle der Zurückziehung der Bewerbung nach Ende der Ausschreibungsfrist erlischt die gesamte Reihung (Facharzt und Allgemeinmedizin).
Ein Bewerber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Diplom der Österr. Ärztekammer über Zuerkennung des Arztes für Allgemeinmedizin oder des ausgeschriebenen Facharztes bzw. eine gleichwertige Bescheinigung (§§ 4, 7 und 8 ÄrzteG).
Die Vergabe der Kassenarztstelle erfolgt nach den zwischen Kasse und Kammer vereinbarten Reihungsrichtlinien. Für die Beurteilung der Bewerbung werden alle Unterlagen und Nachweise berücksichtigt, die bis zum Bewerbungsstichtag eingelangt sind.
Mitglieder der Ärztekammer für Kärnten haben dem Bewerbungsformular einen Lebenslauf sowie Nachweise über Mutterschutz-, Karenz- und Präsenzdienstzeiten beizulegen.
Nichtmitglieder der Ärztekammer für Kärnten haben folgende Nachweise dem Bewerbungsformular beizulegen:
Promotionsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Diplom(e), Lebenslauf, Nachweise über die berufliche Erfahrung (Dienstbestätigung, Zeugnisse, Bestätigung der beruflichen Interessensvertretung über die Eintragung in der Ärzteliste als Praxisvertreter, niedergelassener oder angestellter Arzt, Nachweise über Mutterschutz-, Karenz- sowie Präsenzdienstzeiten).
Sollten Sie den Krankenversicherungsträgern zur Invertragnahme vorgeschlagen werden und die Kassenplanstelle nicht annehmen, so erlischt die gesamte Reihung.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Ärztekammer (Frau Mag. Illaunig - DW 20, Frau Hornbanger - DW 13 oder Hr. KAD-Stv. Mag. Mitterdorfer, DW - 13) gerne zur Verfügung.
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