Freie Kassenplanstellen

 

Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin (ÖGK, BVAEB, SVS)  

                                

1. für einen Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin in Afritz nach Dr. Helga Dorner ab 1.1.2025

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 21. August 2024, 16.00 Uhr!

 

Fachärztin/Facharzt (ÖGK, BVAEB, SVS)

1. für eine Gesellschafterin/einen Gesellschafter (Fachärztin/Facharzt für medizinsiche und chemische Labordiagnostik) für die Teilgruppenpraxis - Kassenplanstelle MR DDr. Johann Perne - mit dem Berufssitz und der Ordinationsstätte in 9020 Klagenfurt/WS, ab 1.1.2025 (gem. Gruppenpraxen-Gesamtvertrag vom 28.11.2023)

Bewerbungsfrist: Donnerstag, 1. August 2024, 16.00 Uhr!

 

2. für einen Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in Feldkirchen nach Dr. Irene Pirtzkall ab 1.1.2025

Bewerbungsfrist: Donnerstag, 1. August 2024, 16.00 Uhr!

 

3. für einen Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Klagenfurt/WS nach Dr. Rudolf Kozar ab 1.1.2025

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 31. Juli 2024, 16.00 Uhr!

 

Ausschreibung einer Kassenvertragsstelle für ein Primärversorgungszentrum

Bewerbungsfrist: Donnerstag, 1. August 2024, 16.00 Uhr!

Ausschreibungstext -> LINK                         Versorgungskonzept für eine PVE in Kärnten -> LINK

 

 

Unbesetzte Kassenplanstellen (ÖGK, BVAEB, SVS)!

1. für einen Arzt für Allgemeinmedizin in Bleiburg

2. für einen Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie in Eberndorf

 

bei Interesse an einer der o.a. Kassenplanstelle melden Sie sich bitte in der Ärztekammer für Kärnten (Fr. Mag. Illaunig - DW  20).

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Bewerbungen per Mail und Fax werden NICHT berücksichtigt!


Sofern Sie keine Streichung veranlassen und sich nicht bewerben, werden Sie nur aus dem Ort der Ausschreibung aus der Reihungsliste gestrichen. Im Falle der Zurückziehung der Bewerbung nach Ende der Ausschreibungsfrist erlischt die gesamte Reihung (Facharzt und Allgemeinmedizin).

Ein Bewerber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Diplom der Österr. Ärztekammer über Zuerkennung des Arztes für Allgemeinmedizin oder des ausgeschriebenen Facharztes bzw. eine gleichwertige Bescheinigung (§§ 4, 7 und 8 ÄrzteG).

Die Vergabe der Kassenarztstelle erfolgt nach den zwischen Kasse und Kammer vereinbarten Reihungsrichtlinien. Für die Beurteilung der Bewerbung werden alle Unterlagen und Nachweise berücksichtigt, die bis zum Bewerbungsstichtag eingelangt sind.

Mitglieder der Ärztekammer für Kärnten haben dem Bewerbungsformular einen Lebenslauf sowie Nachweise über Mutterschutz-, Karenz- und Präsenzdienstzeiten beizulegen.

Nichtmitglieder der Ärztekammer für Kärnten haben folgende Nachweise dem Bewerbungsformular beizulegen:
Promotionsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Diplom(e), Lebenslauf, Nachweise über die berufliche Erfahrung (Dienstbestätigung, Zeugnisse, Bestätigung der beruflichen Interessensvertretung über die Eintragung in der Ärzteliste als Praxisvertreter, niedergelassener oder angestellter Arzt, Nachweise über Mutterschutz-, Karenz- sowie Präsenzdienstzeiten).

Sollten Sie den Krankenversicherungsträgern zur Invertragnahme vorgeschlagen werden und die Kassenplanstelle nicht annehmen, so erlischt die gesamte Reihung.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Ärztekammer (Frau Mag. Illaunig - DW 20, Frau Hornbanger - DW 13 oder Hr. KAD-Stv. Mag. Mitterdorfer, DW - 13) gerne zur Verfügung.