Basisausbildung - FAQs

Studium beendet, was nun?
  • Es ist empfehlenswert, sich bereits während des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ) dafür zu interessieren, in welchen Krankenanstalten bzw. Abteilungen man die Basisausbildung absolvieren möchte. Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, bereits im KPJ in der späteren Wunschklinik tätig zu sein, um sich präsentieren und sein Interesse bekunden zu können und sich möglicherweise schon offiziell zu bewerben.
Gibt es für die Basisausbildung Wartezeiten?
  • In Österreich gibt es häuserspezifisch unterschiedlich lange Wartezeiten für die Basisausbildung. Sie variieren zwischen 2 und 9 Monaten. Daher sollte man sich bei den bevorzugten Krankenanstalten bereits vorzeitig auf die Wartelisten setzen lassen. Viele tun dies bereits während des letzten Studienjahres.
  • Oftmals haben kleinere Häuser kürzere Wartezeiten, aber (Achtung!) sie haben auch weniger Stellen zu vergeben.
  • Bei Bewerbungen im KABEG-Verbund empfehlen wir, nicht nur das Klinikum Klagenfurt, sondern auch die kleineren Häuser zu beachten.
Worauf achte ich während der Basisausbildung?
  • Das Absolvieren der Lerninhalte der Rasterzeugnisse ist verpflichtend, ebenso das Vervollständigen und Einreichen des Logbuches (https://www.aerztekammer.at/basisausbildung).
  • Bereits während der Basisausbildung müssen sich die Jungärztinnen/-ärzte entscheiden, in welche Richtung sie sich weiterentwickeln wollen und sich rechtzeitig für Ausbildungsstellen entweder in der Allgemeinmedizin oder in einem Sonderfach anmelden; so können Stehzeiten vermieden werden. Ein nahtloser Übergang hängt immer von der Verfügbarkeit der aktuellen Stelle bzw. der Stellenausschreibung an den einzelnen Abteilungen ab.
  • Nehmen Sie Kontakt mit der/dem Ausbildungsassistentin/-assistenten der jeweiligen Abteilung auf.
  • Für die Entscheidung hinsichtlich des weiteren Berufsweges sollte auch unbedingt die Supervision in Anspruch genommen werden.
Basisausbildung vollständig beendet, was nun?
  • Nach der Basisausbildung besteht die Wahl zwischen Allgemeinmedizin oder einem Sonderfach. Die Ausbildung in Allgemeinmedizin dauert insgesamt 33 Monate und zusätzlich ist die Prüfung zur Allgemeinmedizin abzulegen.
  • Die Ausbildungszeiten in den Sonderfächern sind variabel und hängen vom jeweiligen Sonderfach ab. Hier ist ebenfalls eine Facharztprüfung abzulegen.
Welche Tätigkeiten darf ich nach Beendigung der Basisausbildung ausüben?
  • Eine eigenverantwortliche Berufsausübung ist noch nicht möglich. Diese erlangt man erst mit der Eintragung in die Ärzteliste als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/Facharzt eines Sonderfaches.
  • Jene Tätigkeiten, die bereits im KPJ ausgeübt wurden, und die Ausübung der in der Basisausbildung erlernten Fertigkeiten sind zulässig. Das Ganze ist ein dynamischer Prozess, denn mit zunehmender Ausbildungsdauer nehmen auch die Fähigkeiten und Kenntnisse der Jungärztin/des Jungarztes zu.
  • Die Tätigkeiten sind unter Anleitung bzw. Aufsicht der Ausbildungsverantwortlichen/des Ausbildungsverantwortlichen durchzuführen. Diese kann mit zunehmendem Wissen der jungen Kolleginnen und Kollegen stetig reduziert werden.
Ich habe meine Arztausbildung im Ausland begonnen, muss ich hierorts trotzdem die Basisausbildung durchlaufen?
  • Ausländische Ausbildungszeiten können über die Ausbildungskommission sowohl für die Basisausbildung als auch für die Ausbildung in der Allgemeinmedizin und den Sonderfächern angerechnet werden. Ein entsprechender Antrag mit den notwendigen Ausbildungsnachweisen ist bei der jeweiligen Landesärztekammer einzureichen.
    (Nähere Informationen unter: https://www.aerztekammer.at/ausbildung-im-ausland-anrechnung)
Kann ich die Basisausbildung teilen und an verschiedenen Krankenanstalten absolvieren?
  • Ja, das ist möglich. Es ist darauf zu achten, dass das Logbuch von allen beteiligten Häusern unterzeichnet wird bzw. dass mehrere Logbücher ausgestellt werden. Von jedem Krankenhaus muss auch ein eigenes Rasterzeugnis ausgestellt werden.
Kann ich die Basisausbildung in Teilzeit absolvieren?
  • Ja, damit verlängert sich jedoch die Ausbildung. Für Details empfehlen wir die Absprache mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber.
Wie viel Gebührenurlaub steht mir zu und wie berechne ich ihn?
  • Hier gibt es Abweichungen zwischen den einzelnen Krankenanstalten. Die Bedingungen dafür sind in den Personalabteilungen der jeweiligen Krankenanstalt zu erfahren.
Was bedeutet die Sechstelregelung? 
  • Die Sechstelregelung bezieht sich auf die erlaubten Fehlzeiten in der Ausbildung. Sie beträgt ein Sechstel der vorgeschriebenen Ausbildungszeit.
  • In der Basisausbildung wird sie für den kompletten Zeitraum von 9 Monaten berechnet. Ein Sechstel von 9 Monaten sind somit 45 Arbeitstage (gerechnet wird immer Montag bis Freitag; Samstage, Sonntage und Feiertage sind ausgenommen).
  • Als Fehlzeiten werden Krankenstand, Gebührenurlaub, Pflegeurlaub und Sonderurlaube gerechnet. Davon ausgenommen ist der Sonderurlaub, der für die Arztprüfung oder Facharzt-Prüfung gewährt wird und im Rasterzeugnis entsprechend ausgewiesen wird.
  • ACHTUNG bei Teilzeit! Hier wird anders gerechnet, da die Anzahl der Arbeitsstunden geringer ist (Siehe https://www.aerztekammer.at/aeao-2015).
  • Wer zu viele Fehlzeiten hat, muss diese einarbeiten.
Wie melde ich den Krankenstand?
  • Der Krankenstand muss pünktlich gemeldet und eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Ab wann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer eine ärztliche Bestätigung einreichen muss, wird häuserspezifisch unterschiedlich gehandhabt. Zu beachten ist, dass der Krankenstand in die Sechstelregelung einfließt.
Wann soll die Ausbildung stattfinden?
  • Obwohl in der Ärzteverordnung festgelegt ist, dass Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste Teil der Ausbildung sind, muss die eigentliche Ausbildung mit Vermittlung der vorgeschriebenen Lerninhalte während der regulären Wochentage in den Kerndienstzeiten erfolgen.
Wo kann ich meinen Gehaltsnachweis downloaden?
  • Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich in der Personalabteilung.
  • Ärztinnen und Ärzte, die in der KABEG tätig sind, können den Nachweis unter folgendem Link downloaden:
    (https://portal.ktn.gv.at/Account/Login?ReturnUrl=%2F)
  • Die Handysignatur ist erforderlich.
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