Rasterzeugnisse und Module

Das jeweilige Rasterzeugnis muss von der Abteilung ausgefüllt und auf seine Richtigkeit überprüft werden. Anschließend wird es von der entsprechenden Abteilung unterzeichnet und vom Jungmediziner bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht.

Hier geht´s zu den Rasterzeugnissen: https://www.aerztekammer.at/ausbildung-fachaerzte