elektronischer Eltern-Kind-Pass

Die mit 1.10.2026 vorgesehene, österreichweit flächendeckende Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) wurde auf 1.10.2027 verschoben. 

-> Rundschreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte: Änderung elektronischer Eltern-Kind-Pass

Der EKP-Gesamtvertrag (neue Leistungen) tritt aber unabhängig von der Digitalisierung mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

-> Runschreiben der Bundeskurie niedergelassene Ärzte: Informationen zum EKP-Untersuchungsprogramm & EKP-GV – Neuerungen ab dem 01.10.2026
-> Beilagen: 1) EKP-GV 2) - Sideletter zum GV 3) - Anlage A) - 4) Anlage B)

-> Broschüre des BMASGPK: Neues Untersuchungsprogramm (ab 1.10.2026)

Es besteht von Seiten des Landes Kärnten, dem zuständigen Bundesministerium, der Sozialversicherungsträger und des Kärntner Gesundheitsfonds die Überlegung, die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes in einem Bundesland zu erproben. Mit dem Pilotprojekt sollen praktische Erfahrungen in der Umsetzung gesammelt und mögliche organisatorische und technische Fragestellungen vor der verpflichtenden Umsetzung mit 01.10.2027 evaluiert werden.

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