Lehrpraxisausbildung nach ÄAO 2006

Das Ärztegesetz sieht vor, einen Teil des Turnus zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zur Fachärztin/zum Facharzt in der Lehrpraxis eines niedergelassenen Arztes/Ärztin zu absolvieren und zwar insgesamt 12 Monate nach § 8 Abs. 2 - 6 und § 14 Abs. 1, 2 ÄAO.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen:

>> Rechtsgrundlage Lehrpraxen nach ÄAO 2006 (PDF)
>> Kollektivvertrag für Angestellte bei niedergelassenen ÄrztInnen (PDF)
 
Seit 2018 gibt es keine Förderungen mehr für Lehrpraxen nach ÄAO 2006.

Sollten Sie Interesse an einer Lehrpraxis nach ÄAO 2006 haben, so wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ärzteservice (0463 / 5856 DW 10 oder 32).


Für weitere Fragen steht Ihnen das Ärzteservice, Frau Mag. Simone Krall, Tel.Nr.: 0463/5856-10 DW oder per E-Mail:  gerne zur Verfügung.