Krankheit darf nicht bestraft werden
Kärntner Ärztekammer lehnt soziale Schlechterstellung für Arbeitnehmerinnen und -nehmer im Krankenstand ab.
„Es ist bedauerlich, dass es keine öffentlichen Diskussionen darüber gibt, durch welche präventiven Maßnahmen wir die Anzahl der Krankenstände reduzieren können, sondern lediglich darüber, wie man erkrankten Arbeitnehmern das Leben schwerer machen kann.“
So kommentiert der Präsident der Ärztekammer für Kärnten Dr. Markus Opriessnig die kürzlich von einem Funktionär der Wirtschaftskammer geforderte soziale Schlechterstellung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.
So war zu vernehmen, dass wer gesundheitsbedingt ausfällt, bestraft werden sollte, indem seine Urlaubstage gekürzt werden. Aus ärztlicher Sicht sei das ein fragwürdiger Zugang. Es sei nämlich erwiesen, dass ein kranker Mitarbeiter bei der Arbeit einen größeren finanziellen Verlust darstellt, als ein Mitarbeiter, der sich zu Hause auskuriert.
„Denn wenn Sie krank sind, machen Sie mehr Fehler, sind weniger produktiv und stellen zudem häufig ein größeres Unfallrisiko dar. Es besteht auch das Risiko, einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit langfristig negativen Folgen für sich selbst und den Arbeitgeber. Im Fall von beispielsweise ansteckenden Infektionskrankheiten drohen sogar noch weitere Ausfälle anderer Mitarbeiter am Arbeitsplatz“, gibt Opriessnig zu bedenken.
Für ihn ist es jedenfalls der komplett falsche Weg, den Druck auf kranke Arbeitnehmer zu erhöhen. Es passe wohl auch nicht zur Fürsorgepflicht von Arbeitgebern, dass sich kranke Mitarbeiter in die Arbeit schleppen und dort die ganze Belegschaft einem Ansteckungsrisiko aussetzen.
Opriessnig versichert, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Kärnten sehr sorgsam bei Krankschreibungen vorgehen. In allen Fällen, bei denen Ärzte die Patienten gut kennen, ist auch eine telefonische Krankschreibung möglich. Das sei im Vertrag mit der ÖGK vorgesehen.
Es sei unbestritten, dass auch Missbrauch und Vortäuschung vorkommen. Opriessnig lehnt aber einen Generalverdacht strikt ab.
Abschließend verweist Opriessnig auf die Krankenordnung der ÖGK, die ausdrücklich auch Pflichten für erkrankte Arbeitnehmer vorsieht. So würden ÖGK-Chefärzte auffällige Häufungen von Krankmeldungen prüfen und ÖGK-Kontrolleure machen sogar stichprobenartige Hausbesuche bei Betroffenen.
Klagenfurt/WS, am 23. Jänner 2025