Ärztekammer Kärnten: Landesgesetz schädigt Spitalsärzte-Standort Kärnten
OGH-Signal ernst nehmen – Inländer-Diskriminierung beenden!
„Der Oberste Gerichtshof bestätigt die langjährige Warnung der Kärntner Ärztekammer. Die Bestimmung im Kärntner Vertragsbedienstetengesetz, wonach in inländischen Privatspitälern und Ordensspitälern bzw. Unfallkrankenhäusern erbrachte Ausbildungszeiten nicht genauso anerkannt werden wie solche, die im EU-Ausland oder an inländischen Landes-, Gemeinde- oder Bundesspitälern erbracht werden, ist eine klare Diskriminierung von Landesbediensteten. Diese Regelung schädigt den Spitalsärzte-Standort Kärnten. Die heimischen Landesspitäler sorgen damit für Frust bei den angestellten Ärztinnen und Ärzten und sie haben immer größere Probleme, Ärztinnen und Ärzte aus anderen Bundesländern zu gewinnen. Denn die Nichtanerkennung von Vordienstzeiten führt zu niedrigeren Gehaltseinstufungen und somit zu Einkommensverlusten“, erklärt der Präsident der Ärztekammer für Kärnten Dr. Markus Opriessnig.
Er appelliert daher an die Landesregierung, die betreffenden Regelungen so rasch als möglich zu streichen. „Wenn der Oberste Gerichtshof nunmehr an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) herantritt, damit er den entsprechenden Passus im Gesetz als verfassungswidrig aufhebt, hat die Regierung dringenden Handlungsbedarf“, betont Opriessnig.
Aus seiner Sicht wäre es fatal, wenn die Landesregierung noch bis zu einer Entscheidung des VfGH wartet. „Die deutliche unmissverständliche Beurteilung des Obersten Gerichtshofes sollte man ernst nehmen!“
Die jetzige Praxis der KABEG, nur bei einigen wenigen Ärztinnen und Ärzten von einer Ausnahmebestimmung im Gesetz Gebrauch zu machen und ihre Vordienstzeiten sehr wohl anzuerkennen, sei unzureichend.
„Wir brauchen hier eine einheitliche faire Lösung für alle bereits angestellten und neu eintretenden Ärztinnen und Ärzte. Nur damit wird erreicht, dass die Kärntner Landesspitäler keinen Nachteil im Wettbewerb um Ärzte und Pflegekräfte haben, Personalengpässe leichter schließen und die Versorgung für die Patienten sicherstellen können“, stellt Opriessnig abschließend fest.
Klagenfurt/WS, 8. Mai 2023