Praxisschließung

Übergabe der Patientendokumentation

Beendet ein Kassenvertragsarzt seine Tätigkeit ohne entsprechenden Nachfolger, ist der bisherige Ordinationsinhaber zur Aufbewahrung der Patientenkartei verpflichtet. Eine Weitergabe der Patientendaten an andere Ärzte als den Kassenplanstellen- oder den Ordinationsstättennachfolger ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.

Die Übergabe der Patientendokumentation ist daher nur an den Kassenplanstellen- oder Ordinationsstättennachfolger zulässig.