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Qualitätssicherung

Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert. Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (Kurz: ÖQMed) hat den Auftrag zur Durchführung dieser Bestimmungen.

Die Vollversammlung der ÖÄK beschließt die sogenannte Qualitätssicherungsverordnung. Die jüngste Verordnung trat mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist hier samt Erläuterungen als PDF abrufbar.

Diese Verordnung regelt vor allem die zu evaluierenden Qualitätskriterien, den Evaluierungsprozess und das Verfahren zur Kontrolle der Evaluierungsergebnisse. Es wird damit das Ziel verfolgt, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Fokus auf Qualitätsmanagement hinsichtlich Patientensicherheit und Hygiene kontinuierlich zu verbessern.

Zusätzliche Informationen und Unterlagen aus dem Qualitätssicherungsreferat (z. B. Hygieneverordnung, Muster für einen Notfallplan etc) finden Sie auf der weiterführenden Navigationsleiste. Ebenfalls stehen auf der Homepage der ÖQMed unter www.oeqmed.at eine Vielzahl weiterer unterstützender Dokumente in Form von Formularvorlagen, Checklisten, Merkblättern und Beispielen zur Verfügung.

Das Qualitätssicherungsreferat steht Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Qualitätssicherungsreferat

Referent:
Dr. Istvan KOVACS
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Büromäßige Betreuung
 
Mag. Claudia Terk

Tel.: 0463/5856-32
E-Mail:

Dokumente, Vorlagen & Muster