Medizinprodukte

Qualitätssicherung in der Ordination ist jedem von uns ÄrztInnen seit der Praxisevaluierung ein Begriff. Einige von Ihnen werden dabei entdeckt haben, dass Qualitätssicherung nichts mit Kontrolle von Außen zu tun hat, sondern vorwiegend Kontrolle und Weiterentwicklung innerhalb der eigenen Ordination bedeutet. Dies dient in erster Linie der Patientensicherheit, aber auch der Sicherheit Ihrer MitarbeiterInnen und bringt eine Verbesserung und Steigerung - ob organisatorisch, medizinisch oder ökonomisch - Ihres Ordinationserfolges.

Und genau in diesen Bereich fällt auch die Medizinproduktebetreiberverordnung. Diese dient nicht nur der Sicherheit des Patienten, sondern in hohem Maße kann sie den Arzt, wenn sie richtig umgesetzt und durchgeführt wird, vor juridischem und materiellem Schaden bewahren. Ein Großteil davon, nämlich die Unterweisungen und Schulungen, werden schon im Arbeitnehmerschutzgesetz - welches ja auch die Ordinationen betrifft - vorgeschrieben. 


Sicherheitstechnische Überprüfungen in Kärnten:

Messtechnische Überprüfung (Waagen):