Besuchen Sie uns auf:
Facebook

Coronavirus & Recht

Aufgrund irreführender und teilweise falscher Meldungen in sozialen und sonstigen Medien zum Thema „Haftung von Ärztinnen und Ärzten in Zusammenhang mit Off-Label-Use“ hat die Österreichische Ärztekammer Frau Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst um eine entsprechende Publikation ersucht. Das Manuskript dazu wird hier zur Verfügung gestellt. Das Gesamtergebnis ist auf den Seiten 24 und 25 dargestellt.

Weiters finden Sie hier auch einen Beitrag von Frau Mag. Barbara Hauer, LL.M., MBA zum Thema "Kausalität bei Impfschaden" sowie zusammenfassende Infos der Ärztekammer und des Bundesministeriums.

Mehr lesen »

Die Österreichische Ärztekammer übermittelt die Kundmachung der Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes, welche ua eine Neuregelung hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeit bei Absonderungen gemäß § 7 Abs. 1 EpiG enthält.

Mehr lesen »

Zum raschen und einheitlichen Vollzug des Epidemiegesetzes betreffend COVID-19 hat die Landessanitätsdirektion das Postfach eingerichtet. Sämtliche Anzeigen bei Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfällen an oder in Verbindung mit COVID-19 mögen dorthin übermittelt werden.

Todesfälle sind gesondert meldepflichtig. Bei jedem Todesfall in Verbindung mit COVID-19 möge durch den Verantwortlichen umgehend eine Schlussanzeige übermittelt werden.

Mehr lesen »
Die Österreichische Ärztekammer hat mit ÖÄK-Rundschreiben 74/2020 über die Auswirkungen des 2. COVID-19-Gesetz auf Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung informiert. Darin wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass aufgrund des 2. COVID-19-Gesetzes sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der ärztlichen Berufsausübung für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt sind. Dies betrifft für die Zeit der derzeitigen COVID-19-Pandemie auch analog die „Sechstelregelung“ im Sinne der §§ 9 und 14 ÄAO 2006 bzw §§ 14 und 18 ÄAO 2015.
 
Laut ergänzender Klarstellung des BMSGPK (vgl. RS 415/2020 vom 23.12.2020) gilt diese „Aussetzung der Frist“ nur für pandemiebezogene Maßnahmen wie Quarantäne, Dienstfreistellung, Kinderbetreuung etc. Das BMSGPK betont in dem Zusammenhang, dass nur aus diesem Grund (Pandemie und deren Begleiterscheinungen) eine Sonderregelung für diesen spezifischen Zeitraum zulässig sei.
26.03.2020 / Update 08.02.2021
Mehr lesen »

Gesetze, Erlässe, Verordnungen i.Z.m. dem Coronavirus


>> Link zum Bundesministerium

Verlängerung Gültigkeit DFP-Diplome

aufgrund des COVID-19-Gesetzespaketes


Aussetzung der Fortbildungsfrist für Notarzt-Diplome

aufgrund der anlässlich des Coronavirus gesetzten Maßnahmen


>> Rundschreiben der ÖÄK (PDF)