Coronavirus & Recht
Aufgrund irreführender und teilweise falscher Meldungen in sozialen und sonstigen Medien zum Thema „Haftung von Ärztinnen und Ärzten in Zusammenhang mit Off-Label-Use“ hat die Österreichische Ärztekammer Frau Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst um eine entsprechende Publikation ersucht. Das Manuskript dazu wird hier zur Verfügung gestellt. Das Gesamtergebnis ist auf den Seiten 24 und 25 dargestellt.
Weiters finden Sie hier auch einen Beitrag von Frau Mag. Barbara Hauer, LL.M., MBA zum Thema "Kausalität bei Impfschaden" sowie zusammenfassende Infos der Ärztekammer und des Bundesministeriums.
- Haftung für Impfschäden beim Off-Label-Use (PDF)
Publikation von Frau Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst - Kausalität bei Impfschaden (PDF)
Beitrag von Frau Mag. Barbara Hauer, LL.M., MBA - Zusammenfassung der Ärztekammer für Kärnten (PDF)
- Informationen des Bundesministeriums (PDF)
Die Österreichische Ärztekammer übermittelt die Kundmachung der Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes, welche ua eine Neuregelung hinsichtlich der Rechtsschutzmöglichkeit bei Absonderungen gemäß § 7 Abs. 1 EpiG enthält.
Zum raschen und einheitlichen Vollzug des Epidemiegesetzes betreffend COVID-19 hat die Landessanitätsdirektion das Postfach
Todesfälle sind gesondert meldepflichtig. Bei jedem Todesfall in Verbindung mit COVID-19 möge durch den Verantwortlichen umgehend eine Schlussanzeige übermittelt werden.
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Aussetzung der Fortbildungsfrist für Notarzt-Diplome
aufgrund der anlässlich des Coronavirus gesetzten Maßnahmen