e-Card

 

E-Card System für Wahlärztinnen und -ärzte:

Die Gesundheitsreform 2024 hat erhebliche Neuerungen für die WahlärztInnen bewirkt:

Gesundheitsreform 2024 und die Auswirkungen - E-Health in Wahlarztordinationen (April 2024)

Jene Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte, die von der verpflichtenden elektronischen Ubermittlung von Honorarnoten (WAH-online) betroffen sind, sind ab 01.01.2026 jedenfalls gesetzlich verpflichtet, die e-card bzw. e-card Infrastruktur zu verwenden und die Identität der Patientin/des Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu prüfen. Wir raten an, diese künftige Verpflichtung bei der Anschaffung bzw. Aktualisierung der Software zu berücksichtigen. 

Informationsschreiben zur e-Card:

Informationen zur e-Card finden Sie auch unter: https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.678532&portal=ecardportal