Informationen für unsere Mitglieder
Nach langwierigen Verhandlungen ist nun eine Einigung zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer für Kärnten für den Kassenvertrag 2025 und 2026 zustande gekommen.
Im Herbst wurden die Verhandlungen für den Kollektivvertrag der Beschäftigten in den christlichen Spitälern für das Jahr 2026 aufgenommen. Die Verhandlungen wurden wie bereits in den letzten Jahren von der Gewerkschaft vida gemeinsam mit der Ärztekammer für Kärnten geführt. Nach drei Verhandlungsrunden konnte am 3. Dezember 2025 nach zähen und intensiven Gesprächen schlussendlich eine Einigung erzielt werden. Das Ergebnis der Verhandlungen ist hier abrufbar.
Diagnose- und Leistungscodierung
12.12.2025Am 11.12.2025 wurde vom Nationalrat beschlossen, dass die verpflichtende Übermittlung von Diagnose- und Leistungscodes auf den 1. Juli 2026 verschoben wird. Zunächst ist ein sechsmonatiger Pilotbetrieb vom 1.1.2026 bis 30.6.2026 vorgesehen; die vollständige Verpflichtung zur Datenmeldung wird erst ab dem dritten Quartal 2026 wirksam.
Die Bundeskurie angestellte Ärzte unterstützt alle Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung und stellt ihnen ein kostenlosen Jahreszugang zu den EBM-Guidelines zur Verfügung.
Ausbildungsevaluierung 2025
23.09.2025Auch dieses Jahr wurde in Österreich eine Evaluierung der ärztlichen Ausbildung durchgeführt. Dabei konnten alle Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung (Basisausbildung, Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, Sonderfach) anonym die wichtigsten Faktoren der ärztlichen Ausbildung in Österreich beurteilen.
Die Detailergebnisse der einzelnen Ausbildungsstätten sind nun verfügbar und können über folgende Homepage abgerufen werden: https://ausbildungsevaluierung.aerztekammer.at/2025/
Presseaussendung der Ärztekammer für Kärnten vom 7. Mai 2025
Informationen zum Erwerb der Bezeichnung ab 1.1.2025
Mit 1.1.2025 sind die Übergangsbestimmungen im Ärztegesetz zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin (§ 262 ÄrzteG 1998) in Kraft getreten.
ÖÄK-RS 33/2025 Ergänzung des FAQs-Katalogs | FAQs | Nachtrag zum ÖÄK-RS 210/2024
Eine Antragstellung ist über die ÖÄK unter dem Link https://antrag-faamfm.aerztekammer.at/ möglich.
Formblatt Dienstgeberbestätigung | Formblatt Eidesstaatliche Erklärung
Kurienobfrau-Stellvertreterin und Turnusärztevertreterin der Kärntner Ärztekammer legt Fokus auf starke Ausbildung, bessere Arbeitsbedingungen und engen Kontakt mit ÖH und Medizin-Unis.


Umfragen
Umfrage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte: