Informationen für unsere Mitglieder

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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt erneut vor einer steigenden Anzahl von gefälschten E-Mail-Nachrichten, die im Namen des BMF an Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmerinnen und Unternehmer versendet werden. Die betrügerischen Nachrichten enthalten diesmal die Information, dass angeblich offene Zahlungen zu begleichen wären. Weitere Details finden Sie HIER.

 

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Nach langwierigen Verhandlungen ist nun eine Einigung zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer für Kärnten für den Kassenvertrag 2025 und 2026 zustande gekommen. 

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Im Herbst wurden die Verhandlungen für den Kollektivvertrag der Beschäftigten in den christlichen Spitälern für das Jahr 2026 aufgenommen. Die Verhandlungen wurden wie bereits in den letzten Jahren von der Gewerkschaft vida gemeinsam mit der Ärztekammer für Kärnten geführt. Nach drei Verhandlungsrunden konnte am 3. Dezember 2025 nach zähen und intensiven Gesprächen schlussendlich eine Einigung erzielt werden. Das Ergebnis der Verhandlungen ist hier abrufbar.

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Am 11.12.2025 wurde vom Nationalrat beschlossen, dass die verpflichtende Übermittlung von Diagnose- und Leistungscodes auf den 1. Juli 2026 verschoben wird. Zunächst ist ein sechsmonatiger Pilotbetrieb vom 1.1.2026 bis 30.6.2026 vorgesehen; die vollständige Verpflichtung zur Datenmeldung wird erst ab dem dritten Quartal 2026 wirksam.

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Die Bundeskurie angestellte Ärzte unterstützt alle Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung und stellt ihnen ein kostenlosen Jahreszugang zu den EBM-Guidelines zur Verfügung. 

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Auch dieses Jahr wurde in Österreich eine Evaluierung der ärztlichen Ausbildung durchgeführt. Dabei konnten alle Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung (Basisausbildung, Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, Sonderfach) anonym die wichtigsten Faktoren der ärztlichen Ausbildung in Österreich beurteilen. 

Die Detailergebnisse der einzelnen Ausbildungsstätten sind nun verfügbar und können über folgende Homepage abgerufen werden: https://ausbildungsevaluierung.aerztekammer.at/2025/

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Presseaussendung der Ärztekammer für Kärnten vom 7. Mai 2025

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Informationen zum Erwerb der Bezeichnung ab 1.1.2025
Mit 1.1.2025 sind die Übergangsbestimmungen im Ärztegesetz zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin (§ 262 ÄrzteG 1998) in Kraft getreten.

ÖÄK-RS 33/2025 Ergänzung des FAQs-Katalogs  |  FAQs  |  Nachtrag zum ÖÄK-RS 210/2024  

Eine Antragstellung ist über die ÖÄK unter dem Link https://antrag-faamfm.aerztekammer.at/ möglich.

Formblatt Dienstgeberbestätigung | Formblatt Eidesstaatliche Erklärung

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Umfragen

Umfrage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:

e-learning Module HNO und Dermatologie

Die Fächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten können im Rahmen der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin als Wahlfächer absolviert werden. Werden sie nicht als Wahlfächer herangezogen, so müssen die Inhalte im Rahmen der verpflichtenden Lehrpraxis Allgemeinmedizin im letzten Ausbildungsabschnitt erlernt und auch die entsprechenden Rasterzeugnisse zusätzlich zum Rasterzeugnis für Allgemeinmedizin bei Diplombeantragung vorgelegt werden.

Um die Absolvierung der Ausbildungsinhalte zu erleichtern, stellen die Ärztekammer für Kärnten und der Kärntner Gesundheitsfonds auch für das Jahr 2026 wieder die e-learning Module der Arztakademie für die Fächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten allen interessierten ÄrztInnen kostenlos zur Verfügung. Die Zugänge finden Sie unter folgenden Links:

Ausbildungsinhalte Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Einstieg über 
http://www.meindfp.at/el/hno 

Ausbildungsinhalte Haut- und Geschlechtskrankheiten
Einstieg über 
http://www.meindfp.at/el/haut  

Die Gutscheincodes können im Kammeramt bei Frau Mag. Krall (DW 10) oder Frau Mag. Terk (DW 32) angefordert werden und sind ab sofort gültig.