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Aktuelle Information zur Vereinbarung über die Nutzung der eCard Services für Wahlärztinnen und Wahlärzte
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte konnte in den letzten Wochen und Tagen durch intensive Verhandlungen und Gespräche mit den relevanten Systempartnern wesentliche Verbesserungen für den Wahlarztbereich erreichen:
Die Übermittlung von ICD-10-codierten Diagnosen wird in der gesetzlich geplanten Form ab 01.07.2026 schlagend.
Details finden Sie HIER.
Aufgrund der Gesundheitsreform treffen die Wahlärztinnen und Wahlärzte zukünftig einige gesetzliche Verpflichtungen, wie
- die Verwendung des e-Card-Systems ab 1.1.2026
- die Verwendung der ELGA Funktionalitäten
- eDiagnose.
Ergänzendes Rundschreiben BKNÄ zu e-card Infrastruktur, ELGA und eImpfpass - Interpretation der Verhältnismäßigkeit
In dem Newsletter werden die wesentlichen Neuerungen des Jahres 2024/2025 zusammengefasst und auf künftige Änderungen hinweisen.
Intersektorale Kommunikation - Faxablöse ab 1.1.2025
Mit 1. Jänner 2025 wird die derzeit bestehende Ausnahme der Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per Fax nach § 27 Abs 12 GTelG aufgehoben.
Für eine sichere Kommunikation gibt es eine große Anzahl unterschiedlichster Lösungen am Markt, sodass eine abschließende Auflistung nicht möglich ist. Wir empfehlen daher, sich mit Ihrem IT-Betreuer in Verbindung zu setzen, um für Sie passende und datenschutzkonforme Lösungen zu besprechen.
Weitere Informationen
Informationen zur e-Card finden Sie auch unter: e-Card
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