News
In dem Newsletter werden die wesentlichen Neuerungen des Jahres 2024/2025 zusammengefasst und auf künftige Änderungen hinweisen.
Intersektorale Kommunikation - Faxablöse ab 1.1.2025
Mit 1. Jänner 2025 wird die derzeit bestehende Ausnahme der Übermittlung von Gesundheitsdaten und genetischen Daten per Fax nach § 27 Abs 12 GTelG aufgehoben.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es zwar noch eine Ausnahme für die Weiterverwendung des Faxes bis 30.6.2026 gibt, aber das Faxen natürlich nur solange möglich ist, wie der Empfänger auch ein Faxgerät betreibt. Mit der Ablöse des Faxes ist abzusehen, dass mehr und mehr Gesundheitspartner den Betrieb ihres Faxgerätes einstellen werden, und daher - falls in Ihrer Ordination noch ein Fax-Gerät verwendet wird - eine baldige Umstellung notwendig ist.
Für eine sichere Kommunikation gibt es eine große Anzahl unterschiedlichster Lösungen am Markt, sodass eine abschließende Auflistung nicht möglich ist. Wir empfehlen daher, sich mit Ihrem IT-Betreuer in Verbindung zu setzen, um für Sie passende und datenschutzkonforme Lösungen zu besprechen.
E-Card System für Wahlärztinnen und Wahlärzte
Jene Wahlärztinnen bzw. Wahlärzte, die von der verpflichtenden elektronischen Ubermittlung von Honorarnoten (WAH-online) betroffen sind, sind ab 01.01.2026 jedenfalls gesetzlich verpflichtet, die e-card bzw. e-card Infrastruktur zu verwenden und die Identität der Patientin/des Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der e-card zu prüfen. Wir raten an, diese künftige Verpflichtung bei der Anschaffung bzw. Aktualisierung der Software zu berücksichtigen.
WAH-online seit 1.7.2024
Die Gesundheitsreform 2024 hat erhebliche Neuerungen für die Wahlärztinnen und Wahlärzte bewirkt. Seit 1.7.2024 sind alle Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtet, die bezahlten Honorarnoten ihrer Patienten elektronisch mittels einheitlichem Datensatz (WAHonline) an die KV-Träger zu übermitteln. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine Umsetzung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Mit dem Ministerium und der BKNÄ wurde die Zumutbarkeit/Verhältnismäßigkeit wie folgt festgelegt:
Wahlärztinnen und Wahlärzte, die mind. 300 verschiedene Patienten pro Jahr behandeln, deren Honorarnoten bei den KV-Trägern eingereicht werden, sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Über alle Fachgruppen sind das im Schnitt ca. 500 Honorarnoten pro Jahr.
e-Berechtigung
Die e-Berechtigung ist ein e-Card Service der MeineSV App. Sofern eine Patientin/ein Patient eine e-Berechtigung erteilt, erhalten Ärztinnen und Ärzte im Bedarfsfall denselben Zugriff auf ELGA und e-Health Anwendungen, wie durch das Stecken oder NFC-Lesen der e-Card mit dem Lesegerät in der Ordination.
Weitere Informationen
Informationen zur e-Card finden Sie auch unter: e-Card
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