e-Rezept

Ab 1. Juli 2022 löst das e-Rezept die bisher in Papierform ausgestellten Kassenrezepte ab. Es gewährleistet die Möglichkeit der kontaktlosen Arzneimittelverschreibung über die Dauer der Pandemie hinaus und übernimmt jene Aufgabe, die im Rahmen der Pandemie bisher von der e-Medikation erfüllt wurde. Das e-Rezept kann direkt über die Arztsoftware erstellt werden, die in der jeweiligen Ordination genutzt wird. Bei der Erstellung wird das e-Rezept automatisch im e-card System gespeichert und die Verordnungsdaten in die e-Medikation übernommen. Der Rezeptierungsprozess verändert sich nicht. Anschließend kann das e-Rezept von den Patienten in der Apotheke eingelöst werden. Hierfür benötigen diese entweder ihre e-card, den e-Rezept Code auf ihrem Smartphone oder einen e-Rezept Ausdruck. Durch die Einführung des e-Rezepts kann der Rezeptierungsprozess in der Regel vollkommen elektronisch abgewickelt werden. Der Ausdruck von Rezepten ist nicht mehr zwingend vorgesehen, sondern erfolgt nur mehr bei Bedarf. Patienten können sich das e-Rezept auf Wunsch ausdrucken lassen. Auf dem Ausdruck befindet sich rechts oben der für die Einlösung des e-Rezepts notwendige e-Rezept Code.
E-Rezept ist von allen Vertragsärzten, Vertragsgruppenpraxen und Wahlärzten mit Rezepturrecht und e-Card Ausstattung verpflichtend zu verwenden.

FAQs

Artikelbild für Privatrezepte:

Privatrezepte:

ab 11.11.2023 können über das e-Rezept Softwaremodul auch Privatrezepte elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Das Modul wird vorerst zur Testung in den meisten Arztsoftwareprodukten kostenlos freigeschalten. Je nach Arztsoftwarehersteller können nach dem Testzeitraum Kosten für die Verwendung des e-Privatrezeptmoduls entstehen.

Wenn Sie bereits e-Rezepte ausstellen, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem Softwarehersteller, welche Schritte (z.B. Update oder Neuinstallation des e-Rezept Softwaremoduls) notwendig sind, damit Sie Privatrezepte elektronisch ausstellen können.

  • Da e-Rezepte im e-card System gespeichert werden, muss die Patientin bzw. der Patient für die Ausstellung eines e-Privatrezeptes einen aufrechten Sozialversicherungsanspruch haben, der sich mit Ihren Rezepturrechtsverträgen deckt. Sie können also nur für jene Versicherten Privatrezepte als e-Rezept ausstellen, für die Sie auch Kassenrezepte als e-Rezept ausstellen können. 

  • Durch die elektronische Ausstellung ändert sich nichts an den Gültigkeits- und Einlösungsgrundlagen eines Privatrezeptes:

  • e-Privatrezepte haben eine Gültigkeit von maximal 12 Monaten, wobei die erste Einlösung innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung erfolgen muss. Sie können die Gültigkeit nach eigenem Ermessen verkürzen.

  • e-Privatrezepte können mehrmals und in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden. Die Möglichkeit der mehrmaligen Abgabe muss jedoch bei der Erstellung des e-Privatrezeptes festgelegt werden. Es sind maximal 5 wiederholte Abgaben möglich.

  • Wie auch bei e-Rezepten auf Kassenkosten ist die Teilnahme an ELGA für die Ausstellung eines e-Privatrezepts nicht relevant. Ein e-Medikationseintrag für elektronische Privatrezepte wird genauso wie für Kassenrezepte automatisch erstellt, wenn Ihre Software ELGA-Komponenten unterstützt und die Patientin bzw. der Patient nicht ausoptiert hat.

Alternativ können Sie weiterhin Privatrezepte auf Papier ausstellen. 

Achtung: e-Rezepte bei defekter, gesperrter, gestohlener oder verlorener e-card

  • Bei Anwesenheit der Patientin bzw. des Patienten in der Ordination übergeben Sie einen e-Rezept Ausdruck.

  • Bei Abwesenheit der Patientin bzw. des Patienten geben Sie die 12-stellige Rezept ID telefonisch durch.      

 

Artikelbild für Prozess bei Ärzten mit Hausapotheken

Prozess bei Ärzten mit Hausapotheken

Das e-Rezept kann beim HAPO-Arzt in einem Schritt ausgestellt und eingelöst werden. Stellt der Arzt ein Rezept mit einem Medikament aus, das nicht lagernd ist, muss ein e-Rezept Ausdruck erstellt, von dem Arzt unterschrieben und dem Patienten überreicht werden, damit eine Einlösung in jeder Apotheke ermöglicht wird.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.865475&portal=ecardportal.